Wien. Der VKI ging gegen die s Versicherung wegen irreführender Werbeaussage für eine Laufversicherung vor. Nun kam man ins Ziel.
Eine von der Sparkassen Versicherung AG angebotene private Unfallversicherung vermittelte den Eindruck, generell für den Laufsport zu gelten. Tatsächlich umfasst sie aber nur offizielle Laufveranstaltungen – und nicht etwa das Training oder private Laufevents. Der VKI klagte deshalb im Auftrag des Sozialministeriums wegen Irreführung.
Der s Running-Unfall-Schutz
Konkret ging es um den „s Running-Unfall-Schutz“ der s Versicherung: Die Bewerbung dieser Unfallversicherung und der Vertragsabschluss erfolgen über die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG als Agent.
Angeboten wurde der „s Running-Unfall-Schutz“ unter anderem mit dem Text: „Ob entspannter Trainingslauf, ambitionierter Wettkampf oder großer Laufevent – schon ein kleiner Fehltritt kann einen Freizeit-Unfall mit hohen Folgekosten verursachen.“
Tatsächlich umfasse der Schutz aber eben keine privaten Trainingsläufe. Die Versicherung gilt nämlich nur für einen Unfall, der dem versicherten aktiven Teilnehmer am Tag einer Laufveranstaltung zustößt.
Was unter einer „Laufveranstaltung“ zu verstehen ist, wurde in den Versicherungsbedingungen nicht erklärt – aber sozusagen private Läufe, wie Trainings, gehörten nach Ansicht der Versicherung nicht dazu.
Nun haben s Versicherung und Erste Bank ohne langen Streit mit dem VKI einen Vergleich abgeschlossen, heißt es weiter: Darin verpflichteten sie sich, es zu unterlassen, den falschen Eindruck zu erwecken, der „s Running-Unfall-Schutz“ gewähre generell Versicherungsschutz für Lauf-Unfälle – obwohl der Versicherungsschutz für private Trainingsläufe und privat organisierte Läufe ausgenommen ist. Der Vergleich ist rechtskräftig.
Link: VKI