Cybercrime. Beim Forum der Staatsanwälte 2018 ging es jetzt um Cyber-Mobbing, Hackerangriffe & Co: Bei speziellen Straftatbeständen seien moderne Ermittlungsmethoden gefragt.
Univ.-Prof. Susanne Reindl-Krauskopf beleuchtete neulich mit den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten am heurigen Forum die Entwicklung von den „Computerstraftaten“ des letzten Jahrtausends zum modernen „Cybercrime“: Im immer technischer gesteuerten Umfeld nehmen solche Delikte dramatisch zu – letztlich auch, da das erforderliche technische Know-how immer leichter beschafft werden kann, so Reindl-Krauskopf.
Auch „klassische“ Delikte seien betroffen, da sich deren Begehung in den virtuellen Raum verlagert, wie etwa § 283 StGB (Verhetzung): Dieses Delikt werde mittlerweile fast ausschließlich via Social Media begangen.
Konkrete Fallbeispiele, an Hand derer die Anwendung einzelner Strafbestimmungen geprüft wurde, zeigten neue Dimensionen solcher Straftaten: „Cyber-Erpressung“ mittels Systemhack auf ein Smart Home System, das den Zugang zum eigenen Haus verhindert oder etwa die Infizierung eines gesamten komplexen Systems mittels Schadsoftware (Bots). So können in einem Krankenhaus Patienten unmittelbar betroffen sein, deren Herzschrittmacher oder Insulinpumpen online überwacht werden.
Die Verurteilungen beim Cybermobbing
Der Anwendungsbereich des seit 1. Jänner 2016 in Österreich geltenden Straftatbestand des Cybermobbings werde durch die ersten Verurteilungszahlen klar belegt. Reindl-Krauskopf verweist hier auf die geringe Hemmschwelle bei Jugendlichen und den Umstand, dass das Tatwerkzeug – in der Regel ein Smartphone – jederzeit an jedem Ort verfügbar sei.
Direktor Franz Lang schloss mit einem Einblick in moderne Ermittlungsmethoden und laufende Entwicklungen an. Lang hob hervor: „Die laufende Entwicklungsarbeit und der internationale Austausch ist unabdingbar, um technisch Schritt halten zu können.“
Aktuell entwickle man etwa die Software für die Überwachung der verschlüsselten internetbasierten Kommunikation, die mit 1. April 2020 in Kraft tritt. Ein Problem bei grenzüberschreitenden Ermittlungen sei die Vielfalt der Register, daher arbeitet man auch an einer Interoperabilität der IT-Systeme, wobei das Bundeskriminalamt hier eine Vorreiterrolle einnehme.
Daneben gebe es viele weitere Projekte, etwa die Entwicklung von Softwareprogrammen für die Auswertung von Big Data, einer Analysesoftware zur Aufarbeitung von Kinderpornografie, von Gesichtserkennungssystemen und dem 3D – Laserscan als Ablöse für die Tatortfotografie. Die Forschung widmet sich auch dem DNA-Phenotyping: hierbei sollen aus der DNA Rückschlüsse auf Alter, Haarfarbe oder Herkunft möglich werden.
Nicht ohne gesetzliche Grundlage
Alle Methoden können natürlich zukünftig nur eingesetzt werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen dafür vorliegen, heißt es. Lang appelliert an den Gesetzgeber: „Wichtig sind möglichst technologieneutrale Formulierungen im Gesetz, um rasch auf Weiterentwicklungen reagieren zu können.“ Das Forum fand von 18. bis 21. Juni 2018 am Walchsee in Tirol statt.
Link: Justizministerium