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Recht

USA checkt jetzt Austro-Fingerabdrücke und umgekehrt

Wien. Der Austausch von Fingerabdruck-Dateien zwischen Österreich und den USA läuft seit Herbst 2017 im Echtbetrieb. Auch Fahndungserfolge gebe es bereits.

Österreich hat mit den USA bereits im Jahr 2012 vereinbart, die Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten wie Terrorakte zu vertiefen. Einer der Kernpunkte des so genannten PCSC-Abkommens ist die Möglichkeit, in automatisierter Form auf die Fingerabdruck-Dateien der jeweils anderen Seite zuzugreifen.

Im Falle eines Treffers werden dann – auf Nachfrage und unter Beachtung des Datenschutzes, wie es weiter heißt – weitere personenbezogene Daten und Informationen übermittelt.

Bereits im Echtbetrieb

Nach langjährigen intensiven Vorbereitungsarbeiten konnte im Oktober 2017 der Echtbetrieb für den daktyloskopischen Datenaustausch aufgenommen werden, wie Innenminister Herbert Kickl dem Nationalrat laut Parlamentskorrespondenz berichtet hat.

Auch erste Erfolge gibt es demnach bereits zu verzeichnen. Unter anderem konnte eine von den USA mit internationalem Haftbefehl gesuchte Person identifiziert werden. In mehreren Fällen wurde zudem die Verwendung von Aliasdaten nachgewiesen.

Dabei sind die Abfragen mengenmäßig limiert: Maximal dürfen pro Tag 100 Abrufe für Personenidentifizierungen und 40 Abrufe für Tatortspurenzuordnungen erfolgen, wie in der Durchführungsvereinbarung zum Abkommen festgelegt ist.

Von österreichischer Seite werden die Abfragen vom Bundeskriminalamt durchgeführt. Die USA haben laut Bericht bis dato nur in sehr geringem Umfang eigene operative Suchanfragen ausgelöst.

Generell wird im Bericht festgehalten, dass sich die USA bei der Umsetzung des Abkommens bislang als verlässlicher und vertragstreuer Partner erwiesen haben. Dem Innenministerium seien keine Beschwerden von Betroffenen über die missbräuchliche Verwendung von Daten bekannt, die auf Grundlage des Abkommens ausgetauscht wurden.

Auch abseits des Abkommens kooperieren die USA und Österreich bei der Kriminalitätsbekämpfung, und zwar auf Grundlage von Rechtshilfeersuchen in Verbindung mit dem Polizeikooperationsgesetz, das die internationale polizeiliche Zusammenarbeit regelt, wie es weiter heißt.

Link: Innenministerium

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