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Recht

Zum Gericht? Weniger Pistolen, mehr Stichwaffen

Wien. Sicherheitskontrollen gibt es inzwischen in allen Justizgebäuden: 2017 haben sie den lieben Besuchern mehr als eine Viertelmillion gefährliche Gegenstände abgenommen (+20%).

Die Gewährleistung von Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist von essentieller Bedeutung, beginnt das Justizministerium seinen Report über das vergangene Jahr: 2017 sind bei Eingangskontrollen in den heimischen Gerichtsgebäuden demnach insgesamt 280.323 gefährliche Gegenstände vorübergehend abgenommen worden, darunter:

  • 309 Schusswaffen
  • 58.147 Hieb- und Stichwaffen
  • 221.867 sonstige gefährliche Gegenstände wie etwa Pfeffersprays, Nagelfeilen oder Schraubenzieher

Kontrollpunkte jetzt an allen Gerichten

Die Justiz habe ihr Sicherheitssystem in den letzten Jahren massiv ausgebaut: In Österreich verfügen nunmehr alle Gerichte und Staatsanwaltschaften über Zugangskontrollen. „Eine der wichtigsten Aufgaben ist der Schutz der Öffentlichkeit. Zurecht erwarten die Bevölkerung, die Verfahrensbeteiligten und die Bediensteten daher Sicherheit innerhalb der Gerichte und Staatsanwaltschaften“, so Minister Josef Moser.

Der Jahresvergleich der abgenommenen Gegenstände an den ordentlichen Gerichten zeige im Vergleich zu 2016 eine deutliche Steigerung von insgesamt knapp 20% Prozent, wobei sich die Zahl der Schusswaffen um 30% Prozent auf 308 reduziert hat. Dafür stieg die Zahl der Hieb- und Stichwaffen von 54.091 auf 57.829 merklich an (+6,9%).

Die Zahl sonstiger gefährliche Gegenstände hat sich seit dem Jahr 2012, als es noch 119.681 Stück waren, auf 278.609 mehr als verdoppelt, was freilich auch an den strengeren Definitionen und verstärkten Kontrollen liegen kann.

Übrigens ist auch das junge Bundesverwaltungsgericht vor bewaffneten Besuchern nicht gefeit: Es gehört nunmehr auch in die Zuständigkeit des Justizministeriums und wird in dessen Report separat aufgeführt. Demnach wurden am Eingang zur Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2017 insgesamt 1.714 Gegenstände abgenommen, darunter 318 Hieb- und Stichwaffen, 1.395 sonstige gefährliche Gegenstände sowie eine Schusswaffe.

Auch Mystery Checks gibt es

Aktuelle Phänomene, mit denen die Justizdienststellen in steigendem Maß konfrontiert sind, seien staatsfeindliche Bewegungen, Terrorismusverfahren sowie generell öffentlichkeitswirksame Prozesse mit großem Medienandrang, heißt es weiter.

Die Zahlen wurden beim 19. Sicherheitsbeirat der Justiz im Juni 2018 präsentiert. „Ein gezieltes und gründliches Vorgehen bei den Sicherheitskontrollen ist unumgänglich“, so Sektionschef Michael Schwanda, Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz: „Unzulässige Gegenstände werden vorübergehend abgenommen,  verwahrt und beim Verlassen des Gebäudes wieder ausgehändigt – sofern das Waffengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht dagegensprechen.“

Um nachhaltig die Sicherheit zu gewährleisten, führe man außerdem regelmäßig Qualitätskontrollen wie „Mystery Checks“ und Schulungen des Sicherheitspersonals durch.

Link: Justizministerium

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