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Recht, Veranstaltung

Neues von Deloitte Legal, Arbitration-Dreiländerkonferenz

Im Überblick. Deloitte Legal Österreich holt Anwalt Bernhard Köck an Bord. Und am 21. September 2018 findet die Dreiländerkonferenz Schiedsverfahren in Wien statt. 

Deloitte Legal – in Österreich durch die Anwaltskanzlei Jank Weiler Operenyi vertreten – baut die Expertise in den Bereichen Banking & Finance und Litigation aus: Bank- und Prozessanwalt Bernhard Köck schließt sich dem Team als Counsel an.

„Mit Bernhard Köck konnten wir einen erfahrenen Rechtsanwalt in zwei stetig wachsenden Beratungsfeldern gewinnen. Damit werden wir den Wachstumskurs unserer Kanzlei im Deloitte Legal Netzwerk weiter vorantreiben“, so Partner Alexander Operenyi.

Neueinsteiger Bernhard Köck (46) kommt mit Beginn des neuen Geschäftsjahrs an Bord, heißt es weiter. Er ist Spezialist für Bankaufsichts- und Bankvertragsrecht, berate zudem seit vielen Jahren bei NPL-Transaktionen und unterstütze unter anderem auch Fintechs bei Entwicklung und Etablierung ihrer Geschäftsmodelle.

In streitigen Verfahren stand Köck vor allem auf der Seite von Kreditinstituten bzw. vertrat Parteien in M&A-bezogenen Streitigkeiten, heißt es weiter. Er wechselt von Fellner Wratzfeld (fwp) zu Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal. Dort trifft er wieder auf seine früheren Kollegen Andreas Jank und Maximilian Weiler, mit denen er bereits bei fwp zusammengearbeitet hat.

Dreiländerkonferenz in Wien am 21. September 2018

Am 21. September 2018 findet die Dreiländerkonferenz im Park Hyatt in Wien zum Thema Schiedsverfahren in Österreich, der Schweiz und in Liechtenstein statt.

Bereits zum sechsten Mal wird die Konferenz von der Swiss Arbitration Association (ASA), dem Liechtensteiner Schiedsverein (LIS) und der Österreichischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (Arb | Aut) organisiert, heißt es weiter.

So leitet Anton Baier (Baier Rechtsanwälte) bei der Veranstaltung das Panel über die Rückverweisung von Schiedsverfahren (Schiedsspruch angefochten – Was nun? Aufhebung und Rückverweis“). Es diskutieren aus der Schweiz Stefanie Pfisterer, der Liechtensteiner Universitätsprofessor Francesco Schurr und Stefan Riegler aus Österreich.

Bei schwerwiegenden Fehlern wie der mangelhaften Bildung eines Schiedsgerichts oder gar der Bestechhung eines Schiedsrichters kann ein Schiedsspruch von einem staatlichen Gericht aufgehoben werden, heißt es dazu: Das staatliche Gericht kann in diesen Fällen in die Urteilssprechung selbst eingreifen und in bestimmten Ländern den Fall wieder an das Schiedsgericht zurückverweisen.

Baier: „ In Deutschland ist das bereits gesetzlich vorgesehen und es gibt dazu bereits Judikatur. In Österreich ist dieses Vorgehen noch nicht im Gesetz, jedoch aber in den Wiener Regeln festgehalten.“

 

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