Datenschutz. Eine Veranstaltung der Arge Daten widmet sich den drohenden Schadenersatzforderungen nach DSGVO.
Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen gewinnt zunehmend an Bedeutung, so die Arge Daten: Man erwarte im Herbst die ersten Entscheidungen. Während vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur dann immaterieller Schadenersatz zugesprochen wurde, wenn Daten rechtswidrig und bloßstellend veröffentlicht werden, genüge mit der DSGVO eine beliebige Datenschutzverletzung.
Bei der kostenpflichtigen Veranstaltung am 4. September 2018 sollen Gefahrenherde dargestellt werden, bei denen Schadenersatzansprüche entstehen können. Dabei versuche man auch eine Abschätzung, wie hoch der Schadenersatzanspruch je Betroffenen dabei sein könnte (auf Basis bisheriger Gerichtsurteile).
Gefährlich – oder erfolgversprechend aus Klägersicht – seien etwa ignorierte Löschungsbegehren, verweigerte oder verspätete Löschung privater Daten, fahrlässige Weitergabe von Daten und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen.
Auch fehlende Anonymisierung und das Sammeln unnötiger persönlicher Daten ist ein großes Problemfeld: Die DSGVO schreibt bekanntlich Datensparsamkeit vor.
Die Hauptkandidaten
Als Hauptkandidaten für Schadenersatz nennt die Arge Daten in ihrer Veranstaltungsankündigung:
- Internetplattformen, besonders Dating-Plattformen
- Buchungsplattformen
- Cloudsysteme
- Gesundheits- und Sportapps (vor allem wenn nach Kündigung des Vertrages die persönlichen Daten gespeichert bleiben)
Es muss aber gar keine Absicht dabei sein: Auch wer ein elektronisches Archiv mit Kundendaten unabsichtlich ungeschützt online gestellt hat, muss damit rechnen, erfolgreich zur Kasse gebeten zu werden.
Link: Arge Daten