Wien. Das reformierte Vergaberecht bedeutet neue Parameter für Bieter und öffentliche Auftraggeber, heißt es bei Lindecampus.
Aufgrund der EU-Vergaberichtlinien wurde das nationale Vergaberecht auf eine neue rechtliche Basis gestellt – das BVergG 2018 und die BVergGKonz 2018 lösen das bisherige Regelungswerk ab.
Die Schwerpunkte der Veranstaltung sind die Modernisierung und Adaptierung des rechtlichen Rahmens für die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber. Das Seminar will ein Licht auf die künftige Ausschreibungspraxis werfen.
Bei der Regelung der Vergabe von Konzessionen (BVergGKonz 2018) sind die durch die Vergaberichtlinie gewährten Freiheiten (etwa bei der Gestaltung des Konzessionsvergabeverfahrens oder bei der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel) weitgehend an das BVergG 2018 angelehnt, heißt es dazu weiter.
Die Spezialisten
Zu den Vortragenden zählen Prof. Dr. Michael Breitenfeld (Rechtsanwalt und Gründungspartner bei Breitenfeld Rechtsanwälte, Co-Herausgeber der juristischen Fachzeitschrift für Vergaberecht „RPA – Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe“) sowie Dr. Michael Fruhmann, Leiter des Referats V/8a „Allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens“ im Bundeskanzleramt und maßgeblich an der Umsetzung der Reform beteiligt.
Link: Lindecampus