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Business, Recht, Steuer, Tech

Touristiker fordern Anmeldepflicht für Ferienwohnungen

Wien: Konsens-Suche mit Vermietungsportalen soll aufhören ©ejn

Wien. Nach dem Vorbild von Berlin soll in Österreich gelten: Wer seine Wohnung an Touristen vermietet, muss das melden und Steuern zahlen – oder Strafe.

Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), verweist auf Berin: Die deutsche Hauptstadt ist ein beliebtetes Reiseziel für Touristen, und viele Private nützen Online-Plattformen wie Airbnb, um ihre Wohnungen an Urlauber zu vermieten.

Doch seit 1. August 2018 gilt: Wer in Berlin ohne Registrierungsnummer die Hälfte seiner Wohnung oder mehr als Ferienwohnung vermietet, dem drohen hohe Bußgelder bis 500.000 Euro. Die genauen Regelungen sind dem Serviceportal der Stadt zu entnehmen. Schon der Titel – „Zweckentfremdung von Wohnraum“ – lässt dort kaum Zweifel, unter welchem Blickwinkel die Stadt Berlin die Problematik sieht.

Wohnraumverknappung, Steuer- und Abgabenhinterziehung, faire Wettbewerbsbedingungen mit gewerblichen Anbietern – all das sind Gründe, die für eine Anmeldeverpflichtung (inklusive strikter Überwachung) sprechen, meint jedenfalls Nocker-Schwarzenbacher.

Ein Fleckerlteppich in Österreich?

In Österreich bestehen in einigen Bundesländern Regelungen zur verpflichtenden Meldung einer Beherbergungstätigkeit, die über eine Plattform vermittelt wird. Die Verpflichtung für diese Beherberger, Nächtigungs- bzw. Ortstaxen abzuführen, sei in einigen Bundesländern noch nicht klar geregelt.

„Mit einer gesetzlichen Regelung alleine ist es aber noch nicht getan“, so Nocker-Schwarzenbacher. Die Gesetze müssen dann auch konsequent vollzogen werden, Plattformbetreiber und Unterkunftgeber hätten sich wie alle anderen an die Spielregeln zu halten und bei Nichteinhaltung die Konsequenzen zu tragen. Jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer habe schließlich ebenfalls Steuern und Abgaben zu entrichten.

„Während Unternehmer bei geringsten Verwaltungsübertretungen hohen Sanktionen ausgesetzt sind, sind die Strafen für die Nicht-Meldung einer Beherbergungstätigkeit mit ein paar hundert Euro wenig abschreckend“, so Andrea Steinleitner, Sprecherin des Fachverbandes Hotellerie in der WKÖ.

Letztlich werden ohne Meldung nicht nur Orts- oder Nächtigungstaxe nicht abgeführt, sondern es fehle auch jegliche Kontrollmöglichkeit bezüglich anderer Steuern und Abgaben, heißt es. „Das Thema ‚touristische Zimmervermietung‘ muss daher – wie im Regierungsprogramm vorgesehen – auch Teil der zukünftigen Tourismusstrategie sein“, fordern Nocker-Schwarzenbacher und Steinleitner.

300.000 Euro Strafe für Airbnb

Auch anderswo wird der Ton deutlich schärfer, was Vermietungsplattformen betrifft: Auch Amsterdam sowie Japan haben mit Berlin vergleichbare Regeln eingeführt, so Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Und München fordert von Portalbetreibern wie Airbnb jetzt genaue Angaben aller Wohnungen, die mehr als acht Wochen lang für Feriengäste angeboten werden.

Kommt die Plattform dieser Aufforderung – im Fall von Airbnb mittlerweile amtlich als Bescheid ergangen – nicht nach, so werde ein Zwangsgeld von 300.000 Euro fällig, wird Sozialreferentin Dorothee Schiwy in deutschen Medien zitiert.

Wien setzt dagegen bisher auf Konsens und hat sich gerade mit der Onlineplattform HomeAway über eine Art pauschale Zahlung der Ortstaxe verständigt – was von den Branchenvertretungen der Touristiker heftig kritisiert wird. Ihnen reicht das nicht, sie fordern mit dem Argument des fairen Wettbewerbs auch von den privaten Vermietern Registrierungspflicht, Einzelbesteuerung – und deren strikte Kontrolle.

Link: WKÖ (Tourismus)

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