Ein leitender Angestellter einer Versicherungsmakler-GmbH erhält laut BFG das Vertreterpauschale, wenn er die Kriterien des VwGH zur Tätigkeit eines Vertreters iS der V zu § 17 Abs 6 EStG erfüllt (Zusammenfassung: Dr. Clemens Endfellner). Ob die Zahlung eines Risikozuschlags für Schein- und Fehlbuchungen an einen selbständigen Buchhalter als privat veranlasst gelten oder als Betriebseinnahmen eines Gewerbebetriebs anzusehen sind, können Sie im Artkel von Mag. Ursula Dornhofer nachlesen.
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