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Bildung & Uni, Recht

Praxiskommentar zur neuen Sachwalterschaft

©LexisNexis

Erwachsenenschutzrecht. In Österreich stehen rund 60.000 Personen unter Sachwalterschaft. Ein Praxiskommentar schildert die neuen Vorschriften inklusive Verwaltungsrecht.

Fast die Hälfte der 60.000 volljährigen, kognitiv beeinträchtigten Personen hat einen Sachwalter für alle Angelegenheiten, heißt es bei Verlag LexisNexis: Nun haben sich die Regeln deutlich geändert.

Was jetzt Sache ist

Das seit 1. 7. 1984 geltende Sachwalterrecht wurde per  1. 7. 2018 grundlegend reformiert und durch das neue Erwachsenenschutzrecht ersetzt. So wurde der automatische Verlust der Handlungsfähigkeit infolge der Bestellung eines Sachwalters – der dann gerichtlicher Erwachsenenvertreter heißt – und die Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten abgeschafft. Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen und deren Unterstützung sollen im Mittelpunkt stehen.

Das neue Regelwerk

Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts bilden jetzt:

  • die Vorsorgevollmacht,
  • die gewählte Erwachsenenvertretung (neu),
  • die gesetzliche Erwachsenenvertretung (bisher Vertretung nächster Angehöriger) und
  • die gerichtliche Erwachsenenvertretung (die bisherige Sachwalterschaft).

Der neue Praxiskommentar (2., überarbeitete Auflage) soll eine rasche Orientierungshilfe und einen Überblick über die neue Rechtslage bieten, wobei er als Alleinstellungsmerkmal insbesondere auch die Schnittstellen mit dem Verwaltungsrecht näher beleuchte. Zielgruppe sind vor allem Praktiker, die mit Mustern, Tabellen usw. versorgt werden.

Die Autoren

  • Hofrat Dr. Hans Peter Zierl, Bezirkshauptmann von Freistadt a.D., beschäftigt sich seit fast vier Jahrzehnten mit dem Sachwalterrecht bzw. der früheren Entmündigungsordnung, vor allem auch mit den über das Zivilrecht hinausgehenden Auswirkungen einer Sachwalterbestellung. Er ist ehem. Obmann des Sozialhilfeverbandes Freistadt und publiziert in der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht (ÖZPR), wo er gemeinsam mit Michaela Schweighofer und Stefan Koppensteiner die Rubrik „HeimAufG, UbG und Sachwalterrecht“ betreut.
  • MMag.  Michaela Schweighofer ist als Richterin seit 2003 mit familienrechtlichen Angelegenheiten befasst (seit 2005 in der zweiten Instanz). Davor war sie als diplomierte Krankenschwester in einer unfallchirurgischen Abteilung und in einem Pflegeheim tätig. Seit 2014 gehört sie dem ÖZPR-Redaktionsteam an, seit 2017 ist sie ständige Mitarbeiterin der Zeitschrift für Ehe und Familienrecht (EF-Z).
  • Mag. Sabine Wimberger wurde 2004 zur Richterin ernannt und ist seit 2005 Familienrichterin beim Bezirksgericht Linz. Sie ist u.a. in der Richterfortbildung sowie in der Schulung von Rechtspraktikanten und Richteramtsanwärtern aktiv.

Link: LexisNexis

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