Wien. Sportwetten-Anbieter bwin erwirkt mit Brandl & Talos die Einstellung eines wirklich langen Ermittlungsverfahrens.
Mehr als zehn Jahre ist laut der Kanzlei gegen bwin wegen des Vorwurfs der Bestechung ermittelt worden. Mit rechtlicher Unterstützung von Brandl & Talos sei dieses Ermittlungsverfahren nun eingestellt worden.
Worum es geht
Kern des seit 2007 anhängigen Verfahrens war die Überprüfung des Vorwurfs, ob es im Zuge des Versuchs, eine türkische Sportwettlizenz zu bekommen, eine Bestechung gegeben hat. Eine Bestechung setze aber voraus, dass sog. „Amtsgeschäfte“ in Folge von Bestechungszahlungen pflichtwidrig vorgenommen werden.
Dies sei – wie nun ein von Brandl & Talos beantragtes Rechtshilfeersuchen aus der Türkei ergeben hat – hier gerade nicht passiert. Folglich ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden.
Zwar haben frühere bwin-Chefs seinerzeit Geld in die Hand genommen, um zu einer Sportwettenlizenz für die Türkei zu kommen. Doch die betreffende Zahlung an Vermittler wurde selbst gerichtsanhängig, denn bwin sieht sich als betrogen an – das Geld, als erfolgsabhängige Zahlung gedacht, war weg, eine gültige Lizenz bekam man aber nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Wenngleich die Verfahrensdauer natürlich sehr lange war, freut es uns, dass letztlich der von uns gestellte Beweisantrag für die Aufklärung ausschlaggebend war“, sagt BTP Partner Christopher Schrank zum Abschluss des Verfahrens. Er ist auf Wirtschaftsstrafrecht und Compliance spezialisiert.
Link: Brandl & Talos