Ein Vorstand veräußert eine Beteiligung mit Verlust. Da diese seiner Vorstandstätigkeit diente, stehe sie in seinem Betriebsvermögen, weshalb der Veräußerungsverlust eine Betriebsausgabe sei. Das BFG ordnet die Beteiligung hingegen seinem Privatvermögen zu. Warum? Lesen Sie dazu den Artikel von Dr. Clemens Endfellner. Außerdem: Begründet die Durchführung einer Filmproduktion in angemieteten Räumlichkeiten in Österreich zu einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte? Mehr dazu in der Entscheidungszusammenfassung von Mag. Stefan Haas.
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