
Wien. Morgen endet die Begutachtungsfrist für das umstrittene Standortentwicklungsgesetz – laut Umweltdachverband „der größte Gesetzesunfug der 2. Republik“.
Der Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes, dessen Begutachtungsfrist am 17. August 2018 endet, sorgt seit Wochen für Diskussionen: Sommerpause gibt es hier nicht, auch in den letzten Tagen trafen laufend neue Stellungnahmen auf der ofiziellen Website des Parlaments dazu ein, zuletzt etwa von den Naturschutzanwaltschaften und dem Energiekonzern Verbund.
Es ist leicht absehbar, dass das Standort-Gesetz eines der ersten heißen Eisen für den Nationalrat wird, wenn er in knapp einem Monat die nächste Gesetzgebungsperiode beginnt.
Österreichs Regierung will mit dem Entwurf wirtschaftliche Großvorhaben schneller abwickeln – so sollen Umweltprüfungsverfahren, die innerhalb bestimmter Fristen kein Ergebnis bringen, mit einem automatischen Ja enden – die 3. Piste des Wiener Flughafens lässt grüßen.
Dazu ist bloß erforderlich, dass ein Regierungsmitglied oder ein Landeshauptmann beim Wirtschaftsministerium für das betreffende Verfahren die Einstufung als „standortrelevant“ beantragt.
Die Kritik der Umweltschützer
In der Kritik stehen nicht nur unvorhersehbare Risiken für Umwelt und Natur, die das Gesetz mit sich brächte, sondern auch „seine offensichtlich grundlegende Rechtswidrigkeit“, formuliert es der Umweltdachverband in einer Aussendung.
„Das sogenannte Standortentwicklungsgesetz entpuppt sich eher als Standortzerstörungsgesetz und birgt nicht nur fatale Umweltrisiken, sondern ist auch aus wirtschaftlicher Sicht ein Schuss ins eigene Knie: Die Genehmigungen, die das geplante Gesetz durch einen gesetzlichen Automatismus beschleunigen soll, werden in vielen Fällen nicht haltbar sein und erst recht zu langwierigen Rechtsprozessen und öffentlichen Querelen führen. Statt schlanker Prozesse bedeutet dies einen Bärendienst für Unternehmen und Gerichte“, meint Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Grundlegende Rechtsprinzipien verletzt?
Der Entwurf sieht vor, sogenannte „standortrelevante Vorhaben“, denen das besondere Interesse der Republik Österreich bestätigt wurde, mittels eines Genehmigungsautomatismus im Schnellverfahren zu bewilligen. Große Bau- und Infrastrukturvorhaben, die nicht innerhalb der Frist eines Jahres zurück- oder abgewiesen wurden, sollen künftig automatisch als genehmigt gelten.
Eine Prävention wesentlicher nachteiliger Auswirkungen auf Umwelt und Natur hebelt der Gesetzesentwurf damit weitestgehend aus, heißt es. Dabei verweisen die Umweltschützer auf das laufende Begutachtungsverfahren. „Es gibt keine ernst zu nehmende Institution dieser Republik, die sich zustimmend oder wohlmeinend zu diesem Gesetzesentwurf geäußert hätte. Das ist der größte Gesetzesunfug der 2. Republik“, so Maier.
Auch in der Stellungnahme des Umweltdachverbandes gemeinsam mit einer Reihe seiner Mitgliedsorganisationen wird der Entwurf des Standortentwicklungsgesetzes abgelehnt. Will man Verfahren ernsthaft beschleunigen, müssten unter anderem die Einzelprojektebene durch strategische Umweltprüfungen entlastet, Amtssachverständige aufgestockt und Beteiligungsprozesse auf Augenhöhe geführt werden, heißt es darin.
Besonderes Augenmerk sei auch auf die Qualität der Einreichunterlagen zu legen, denn bis zur Auflagereife gehe erfahrungsgemäß die meiste Zeit verloren. „Hier könne ein klarerer Gesetzesrahmen, wie er nun in Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie mit der UVP-G Novelle 2018 kommen soll, verfahrensbeschleunigende Effekte bringen“, so Barbara Weichsel-Goby, die Umweltrechtsexpertin des Umweltdachverbands.
Die Stellungnahmen
Der Umweltdachverband ist nur eine von vielen Institutionen, deren Meinung sich im Begutachtungsprozess auf der Parlaments-Website findet. So äußert etwa die Kärntner Landesregierung „gravierende verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken“.
Das Landesverwaltungsgericht Tirol äußert die Befürchtung, dass es nicht auszuschließen sei dass die Landeshauptleute künftig jedes Großprojekt zu einem Projekt im besonderen Interesse der Republik erklären werden – um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, manche zu benachteiligen.
Äußerst bedenklich sei die Anordnung des geplanten § 12 Abs 3, wonach das Verwaltungsgericht keine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen hat: Dies verletze die Grundsätze des fairen Verfahrens, wirksamen Rechtsbehelfs und unparteiischen Gerichts laut EMRK bzw. GRC. „Ein Abweichen von diesem Grundsatz führt zwingend zu einer Mangelhaftigkeit der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung (siehe bspw VwGH v 14.04.2016, Ra 2015/06/0089). § 12 Abs 3 verletzt somit rechtstaatliche Prinzipien, wie insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren“, schließt das Tiroler Landesverwaltungsgericht seine Stellungnahme.
„Im Widerspruch zu Verfassung und Unionsrecht“
Der Städtebund hält zwar die intendierte Verfahrensbeschleunigung, z.B. durch Abbau von Bürokratie und Straffung von Verfahrensprozessen per se für begrüßenswert, allerdings „sollte die Umsetzung der Verfahrensbeschleunigung im Rahmen rechtsstaatlicher Prinzipien erfolgen. Der vorliegende Entwurf jedoch steht im Widerspruch zu Verfassung und Unionsrecht.“
Der Verbund äußert in seiner Stellungnahme Wohlwollen, formuliert aber rein auf die Energiewirtschaft bezogen: So sehen die EU-Infrastrukturleitlinien auf europäischer Ebene ebenfalls eine Beschleunigung von wichtigen Vorhaben vor. Österreichs nationales Energieinfrastrukturgesetz, welches die TEN-Verordnung der EU umsetzt, sehe jedoch keine Sanktionen für den Fall vor, dass die maximale Dauer des Verfahrens überschritten wird.
„Mit dem neuen Standortentwicklungsgesetz kommt die Bundesregierung nun den Vorgaben der Europäischen Union nach“, formuliert es Roland Langthaler, zuständig für Legislative Affairs. Man spricht sich allerdings für die Einbeziehung des neugeschaffenen Standortanwalts in das Verfahren ein. Und der Verbund fordert – wie auch andere Unternehmen – dass Projektwerber nicht gegen ihren Willen in das neue Verfahren im besonderen Interesse der Republik gedrängt werden dürfen, sondern ihnen auch das bisherige UVP-Verfahren offenstehen soll.
„Maximaldauer wird nie eingehalten“
Ausführlich – auf sieben Seiten – formuliert ein bedeutender Infrastrukturbetrieb Ostösterreichs seine Stellungnahme: „In Österreich, wie auch in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten, wird es zunehmend schwieriger, langwieriger und kostenintensiver für Unternehmen, aber auch für die öffentliche Hand, wichtige Infrastrukturprojekte zu realisieren“, heißt es darin. „Die Zeitdauer, die Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturvorhaben benötigen, beträgt derzeit viele Jahre, in vielen Fällen – und gerade bei den bedeutsamsten Vorhaben – mehr als ein Jahrzehnt.“
Im Fall der dritten Piste am Flughafen Wien seien bereits 11 Jahre seit Antragstellung und 18 Jahre seit Beginn der Mediation vergangen. Mehr als 10 Jahre waren es beim Wiener Lobautunnel und der A26 (Westring Linz). Beim größten Wasserkraftvorhaben Österreichs (Ausbau Kraftwerk Kaunertal) seien bereits 10 Jahre vergangen, ohne dass eine Entscheidung erster Instanz vorliege. Ähnlich sehe es mit den Vorhaben zum dringend benötigten Ausbau der Hochspannungsnetze aus.
„Die gesetzlich festgelegte Entscheidungsfrist von 9 bzw 12 Monaten für Großvorhaben wird nirgends eingehalten“, formuliert es der Infrastrukturbetrieb, um dann eine weitere Verschärfung des vorliegenden Gesetzesentwurfs vorzuschlagen. So soll das Verfahren als sogenanntes „vereinfachtes Verfahren “ im Sinne des UVP-G geführt werden. „Daher sollte Bürgerinitiativen nur Beteiligtenstellung zukommen. Die Parteistellung von Landesumweltanwalt und Gemeinden sollte entfallen.“
Der Name des Betriebs? Sie werden es erraten haben: Vienna International Airport, Flughafen Wien AG.
Link: Parlament (Begutachtung)
Link: Umweltdachverband
Link: Flughafen Wien AG
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