Es handelt sich um ein Problem, dass BFG und VwGH des Öfteren beschäftigt – der steuerliche Vertreter versäumt irrtümlich eine Frist und begehrt daraufhin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Mag. Markus Knechtl hat sich ein aktuelles VwGH-Erkenntnis angesehen und erläutert dessen Eckpunkte. Wen die (zugegeben aus dem Kontext gerissene) Formulierung, wonach ein Jusstudium „nicht aus einer persönlichen Neigung heraus betrieben wird“, zum Schmunzeln bringt, dem sei das von Dr. Clemens Endfellner vorgestellte BFG-Erkenntnis vom 23. Mai empfohlen.
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