Wien. Wirtschaftskanzlei CMS freut sich über ihr Abschneiden im Österreich-Ranking der deutschen Fachzeitschrift Juve.
Laut aktuellem Ranking ist CMS Reich-Rohrwig Hainz „die führende Arbeitsrechtspraxis, die von Wettbewerbern und Mandanten so viel Anerkennung erhält wie keine andere“, freut sich die Kanzlei. Damit setze sich CMS im Arbeitsrecht als klare Nummer 1 am Markt ab.
Dabei gehe es u.a. um spezifische arbeitsrechtliche Beratung bei Restrukturierungen, Reorganisationen und Umstrukturierungen, sowie bei komplexen Projekten, Spezialfragen oder Grundsatzentscheidungen, bei denen Mandanten in Verfahren bis zum EuGH vertreten werden. Besondere Expertise bestehe auch im Pensions- und Datenschutzrecht, bei der Führungskräfteberatung und Transaktionsbegleitung.
Ebenfalls von Juve genannt werden in Österreich in der Kategorie Arbeitsrecht Burgstaller & Preyer, Kunz Schima Wallentin, Freshfields, Gerlach, Mosati, Wolf Theiss, Baker, CHSH u.a. In Deutschland landete in der gleichen Kategorie zuletzt Pusch Wahlig auf dem Siegerpodest.
Das Ranking
Die von dem Branchenmagazin erstellten Rankings basieren laut den Angaben auf rund 2.200 in den vergangenen 12 Monaten mit Anwälten, Behörden und Mandanten geführten Gesprächen und schriftlichen Interviews. Dem von Bernhard Hainz und Christoph Wolf geführten Bereich Arbeitsrecht bei CMS in Wien werde dabei eine Reihe von Stärken attestiert.
„Als eine der seit vielen Jahren führenden Kanzleien im Arbeitsrecht bringen wir neben Erfahrung und Know-how vor allem auch die Qualität mit, dass wir auf neue arbeitsrechtliche Aspekte schnellstmöglich reagieren und dazu stets als einer der ersten fundiert beraten und durch unsere intensive Verbindung mit Lehre und Wissenschaft meinungsprägend agieren können“, so CMS Partner Bernhard Hainz.
CMS Partner Christoph Wolf, kürzlich zum Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ernannt: „Gerade, weil das Arbeitsrecht eine so dynamische Materie ist, schätzen Mandanten an uns, dass wir selbst bei schwierigsten Fragen und auch zu exotischen arbeitsrechtlichen Themen zur Stelle sind. Also auch genau dort, wo keine in-house Lösung mehr gefunden wurde.“
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