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Motor, Recht

Umweltschützer klagen erfolgreich: Diesel-Verbot in Frankfurt

Frankfurt. Vier deutsche Städte, darunter Frankfurt, müssen ab 2019 ein Dieselfahrverbot einführen: Das hat die Deutsche Umwelthilfe gerichtlich erzwungen.

Das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden betrifft Frankfurt am Main und drei weitere Städte in Hessen: Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte die neue Regelung wegen häufiger Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten per Klage erzwungen. Auf einer Übersichtskarte zeigt die kämpferische Organisation übrigens besonders von schlechter Luftqualität betroffende Regionen in Deutschland an – die vier Städte sind keineswegs die einzigen.

Was jetzt passiert

In Kraft treten soll das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge am 1. Februar 2019: Es betrifft zunächst Autos der Abgasnorm Euro 4 und älter. Ab September 2019 sind dann auch Euro-5-Diesel in Frankfurt untersagt.

Für aktuell verkaufte Autos gilt übrigens die Abgasnorm Euro-6, die in ihrer ersten Version 2014 eingeführt wurde (2019 kommt dann Euro-6b). Rund ein Viertel der deutschen Autos sollen derzeit Euro-6 entsprechend. Freilich wird europaweit diskutiert, ob diese Normen ausreichen und / oder in der Praxis nicht sogar massiv überschritten werden: Sogar ein Komplettverbot zumindest für Diesel-Pkw wird von kämpferischen Diesel-Gegnern gefordert.

Für den Erfolg der DUH-Klage in Deutschland war laut Medienberichten u.a. die Tatsache entscheidend, dass die Organisation ihre Klage damit begründet hat, dass nur eine rasche Umsetzung von schnell wirksamen Maßnahmen entsprechende Gesundheitsgefährdung abwenden könne. Zuvor hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht Dieselfahrverbote in Städten bereits als grundsätzlich zulässig erklärt.

Ein Problem könnte die Kontrolle sein: So gibt es in Hamburg bereits ein örtlich beschränktes Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge, das aber nur einige Straßenzüge betrifft. Die Polizei der Hanseaten kontrolliert dort sowohl stichprobenartig wie bei gelegentlichen Schwerpunktaktionen, ob das Verbot eingehalten wird. Frankfurt müsste dafür die Exekutive an die Stadtgrenze schicken.

Link: Deutsche Umwelthilfe

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