Open menu
Business, Personalia, Recht

Markus Kastner ist neuer Rechtschef des ORF

Medien. Markus Kastner ist neuer Leiter der Rechtsabteilung des Österreichischen Rundfunks (ORF). Kathrin Zierhut wird Personalchefin.

Gleichzeitig mit der Bestellung von Kastner durch ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz wurde Kathrin Zierhut zur neuen Leiterin der Abteilung Human Resources beim ORF ernannt.

Die Laufbahn

Mag. Markus Kastner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und ist seit 2003 für den ORF tätig. Bis 2009 war er in der Rechtsabteilung des ORF u.a. für Rundfunk-, Medien-, Werbe-und Telekommunikationsrecht zuständig.

Danach war der Jurist im Büro des ORF-Generaldirektors insbesondere für die Bereiche Recht, Medienregulation und Behördenverfahren aber auch Gleichstellung und Compliance zuständig, heißt es weiter.

Mag. Kathrin Zierhut studierte Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie arbeitete als Steuerberaterin in verschiedenen Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Ab 2009 war sie im ORF in verschiedenen Funktionen innerhalb der Kaufmännischen Direktion, insbesondere im Beteiligungsmanagement für die Tochtergesellschaften tätig.

Seit 2015 ist sie als Leiterin Finanzen und Personal in der ORF-Tochtergesellschaft „ORF-Marketing und Creation GmbH“ für den Personalbereich mehrerer Unternehmen mit rund 400 Mitarbeitern verantwortlich.

Die Aufgaben

Die Rechtsabteilung des ORF werde in den kommenden Jahren unter Kastner ein außerordentlich breites Spektrum an rechtlichen Fragen zu lösen haben – von regulatorischen Fragen über europäisches Recht und Urheberrecht bis hin zum Werberecht, so der ORF.

Zierhut wiederum habe die Aufgabe, den Human Resources-Bereich von Österreichs öffentlich-rechtlichem Medienunternehmen neu zu strukturieren.

Link: ORF

Weitere Meldungen:

  1. Neue Chefs bei Toyota in D/A/CH: Mario Köhler und Cédric Borremans
  2. Cerha Hempel berät HeldYn bei Finanzierung durch Weilburg Family Office
  3. Florian Prändl ist neuer Anwalt bei Kanzlei Gassauer-Fleissner
  4. Kommentar zum neuen Informationsfreiheitsgesetz erschienen