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OGH verbietet unlautere Vermietung: „Gesetzgeber am Wort“

Wien. Ein Mieter darf gekündigt werden, wenn er seine Wohnung über Buchungsplattformen wie Airbnb zu teuer untervermietet, so das Höchstgericht: Die Tourismusbranche jubelt.

Diese Absage des Obersten Gerichtshofs (OGH) an unlautere Vermietungspraktiken sei ein Auftrag an den Gesetzgeber, heißt es in der Wirtschaftskammer Österreich: WKÖ-Branchenvertreter fordern rasch gesetzliche Maßnahmen, um Wettbewerbsverzerrungen und Wohnungsverknappung zu verhindern. Im Visier sind Wohnungsvermietungen über Buchungsplattformen in großem Ausmaß.

Die Entscheidung

Mit seinem jüngsten Urteil habe der OGH erneut dem Wildwuchs von Untervermietungen über Buchungsplattformen eine klare Absage erteilt. Konkret hat das Höchstgericht die Untervermietung einer Wohnung über eine internationale Buchungsplattform um mehr als das Doppelte des Hauptmietzinses als Kündigungsgrund gewertet.

„Dies ist die Bestätigung der Forderungen der Wirtschaftskammer“, so Hotellerie-Fachverbandssprecherin Susanne Kraus-Winkler und Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den OHG-Spruch. Sie sehen darin „den dringenden Auftrag an den Gesetzgeber, dem wettbewerbsverzerrenden Treiben ein Ende zu setzen“.

Gleiche Rahmenbedingungen für gleiche Tätigkeit

Konkret fordert die WKÖ zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbes gleiche Rahmenbedingungen bei Ausübung gleicher Tätigkeiten. Das reiche vom Gewerberecht über das Betriebsanlagenrecht, den Brandschutz, das Steuerrecht bis hin zur Sozialversicherung.

Vor allem fordert man eine bundesgesetzliche Melde- und Registrierungspflicht für alle Beherberger, die ihr Geschäft über Buchungsplattformen betreiben. Nur so sei eine Kontrolle möglich, wieweit sämtliche Steuern und Abgaben korrekt abgeführt werden. Vereinbarungen über die pauschale Abfuhr von Ortstaxen ohne Registrierungspflicht der Vermieter (also der Weg, den die Stadt Wien eingeschlagen hat) seien nur halbherzige Lösungen.

Keine Schlupflöcher in Wohnrecht und Landesgesetzen

„Die Spruchpraxis des OGH ist auch eine klare Ansage an den Gesetzgeber, im Miet- und Wohnrecht der Zweckentfremdung von Wohnraum noch deutlicher als bisher einen Riegel vorzuschieben. Grenzwertige Geschäftsmodelle sind zu stoppen. Österreich muss hier, anderen europäischen Beispielen wie etwa Paris oder Hamburg folgend, dem derzeitigen Wildwuchs ein Ende bereiten und darf auch in den Landesgesetzen (Ortstaxen, Bauordnungen, Wohnbauförderung, etc.) keine Schlupflöcher offenlassen“, so der Appell der beiden Branchenvertreterinnen.

Link: WKÖ (Tourismus)

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