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Personalia, Recht

Hubert Keyl zieht Bewerbung als Richter zurück

Wien. Der von der Opposition kritisierte FPÖ-nahe Kandidat Hubert Keyl zieht seine Bewerbung als Richter am Bundesverwaltungsgericht zurück.

In den letzten Tagen war an der Kandidatur heftige Kritik entbrannt: Keyl hatte vor rund zehn Jahren in einem Leserbrief die Seligsprechung von Franz Jägerstätter durch die katholische Kirche im Jahr 2007 kritisiert. Jägerstätter, ein oberösterreichischer Bauer, hatte im 2. Weltkrieg den Wehrdienst unter den Nazis verweigert und war hingerichtet worden.

„Aus Rücksicht gegenüber meiner Familie, ziehe ich meine Bewerbung als Richter für das Bundesverwaltungsgericht zurück“, so Keyl heute in einer Aussendung, die über Gheneff – Rami – Sommer Rechtsanwälte versandt wurde.

Keyl betont darin, dass er die, trotz eines erfolgreich absolvierten, unabhängigen Auswahlverfahrens und einer Prüfung durch die Bundesregierung, in den letzten Tagen für ihn vorher unvorstellbare mediale Hetzjagd seiner Familie nicht mehr zumuten könne.

„Als in Online Foren die Namen und Arbeitsstellen meiner Töchter veröffentlicht wurden, war jede Grenze überschritten. Ich nehme meine Verantwortung gegenüber meiner Familie wahr“, heißt es weiter.

Der Fall Jägerstätter

Zu seinem Kommentar zu Jägerstätter hielt Keyl heute fest, dass sich hier nicht nur die Rechtslage geändert habe, sondern auch seine persönliche Ansicht. „Ich würde diesen Artikel heute nicht mehr so veröffentlichen.“ Er bedanke sich bei seinen Unterstützern der letzten Tage.

Die Opposition und zuletzt auch Organisationen wie SOS Mitmensch hatten vergangene Woche an Bundespräsident Alexander Van der Bellen appelliert, die Ernennung von Keyl zum Richter am Bundesverwaltungsgericht abzulehnen. Richterposten seien hochsensibel, „ewiggestriges Gedankengut“ nicht akzeptabel.

„Der Personalsenat, der überparteilich und rein sachlich agiert und seine Entscheidungen trifft, hat Mag. Hubert Keyl als am besten geeigneten Kandidaten für das Amt am Bundesverwaltungsgericht empfohlen. Diese rechtliche und fachliche Prüfung hat mit einer politischen Einflussnahme überhaupt nichts zu tun und basiert rein auf den Fähigkeiten und Voraussetzungen der zur Diskussion stehenden Person“, meinte dagegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. Die Präsidentschaftskanzlei hatte angekündigt, den Besetzungsvorschlag „genau prüfen“ zu wollen.

Link: Gheneff – Rami – Sommer Rechtsanwälte

Link: SOS Mitmensch

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