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Recht, Veranstaltung

Wirtschaftsstrafrecht: Mehr Tempo für Monsterprozesse?

©PHH

Wien. Schuldig, unschuldig: Wenn Monsterprozesse zehn Jahre dauern, droht die Frage akademisch zu werden. Reformen sind nötig, hieß es jetzt bei einer Diskussion bei PHH.

Obwohl seit 2015 die Dauer des Ermittlungsverfahrens auf drei Jahre beschränkt ist, gibt es in Österreich noch immer Verfahren wie Hypo Alpe Adria oder Buwog, die diese Dauer bereits deutlich überschreiten.

Wie man die noch laufenden Verfahren abkürzen könnte und den Zeitrahmen von drei Jahren auch bei komplexen Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren gut nützen kann, darüber diskutierten Mathias Preuschl, Partner bei PHH Rechtsanwälte, Eva Marek, Vizepräsidentin des OGH, Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium und Norbert Wess, Partner bei wkk law Rechtsanwälte. Mit dabei waren laut Veranstaltern rund 100 Gäste aus Justiz und Wirtschaft.

Auf dem Foto: Norbert Wess, Christian Pilnacek, Christine Marek, Mathias Preuschl und Moderator Michael Nikbakhsh.

Kann mehr Know-how helfen?

„Wirtschafts- und Finanzdelikte brauchen unternehmerisches Wissen auf Seiten der Richter und Schöffen“, spricht Mathias Preuschl, PHH Partner und Experte für Wirtschaftsstrafrecht, eines der Grundprobleme an, die aus seiner Sicht bestehen.

Preuschl plädiert dafür, dass Schöffen bei Wirtschaftsstrafverfahren nicht wie bisher aus der allgemeinen Wählerevidenzliste ausgewählt werden, sondern aus einem Pool an Personen mit unternehmerischen Vorkenntnissen: Dieses System habe sich bei den fachkundigen Laienrichtern am Handelsgericht bewährt und wäre für Wirtschaftsstrafverfahren eine große Hilfe, weil qualifizierte Schöffen einen deutlich größeren Beitrag zur Urteilsbildung leisten, so Preuschl – ein Vorschlag, der auch auf Zustimmung bei den Richtern im Publikum und offene Ohren im Justizministerium gestoßen sei.

Mehr Ausbildung für die Profis

Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium stellt die verstärkte interne Ausbildung von eigenen Wirtschafts-Staatsanwälten und -Richtern in Aussicht. Die Vizepräsidentin des OGH, Christine Marek möchte zudem die bereits bestehenden Befugnisse des OGH bei der amtswegigen Beurteilung von Verfahren stärker nützen. Wenn Urteile verstärkt auch amtswegig auf Nichtigkeitsgründe geprüft werden, könnte dies Verfahren am OGH verkürzen.

Norbert Wess, Partner bei wkk law Rechtsanwälte meldet sich mit einer Forderung an den Gesetzgeber: Aus seiner Sicht sollte die Medienöffentlichkeit bei sensiblen Wirtschaftsstrafverfahren eingeschränkt werden. Die meist intensive Berichterstattung über das Ermittlungsverfahren führe oft zu einer öffentlichen Vorverurteilung, die für die Angeklagten auch bei einem Freispruch negative Folgen hätte.

Neues Buch Wirtschaftsstrafrecht

Wess und Preuschl sind auch Herausgeber und Autoren des aktuellen Praktikerkommentars Wirtschaftsstrafrecht im Verlag LexisNexis. Das Buch soll einen Überblick über die aktuelle rechtliche Entwicklung und Urteile geben und dabei auch noch wenig besprochene Bestimmungen kommentieren, darunter das Antikorruptionsgesetz, Preisabsprachen, Untreue, Gläubigerschutzbestimmungen, Marken sowie Markenschutz u.a.

Link: LexisNexis

Link: PHH

Link: wkk law

 

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