Nachhaltigkeit. Die deutsche Immobilienbranche hat gemeinsam mit Wirtschaftskanzlei Freshfields eine Definition der Green Lease – des „grünen Mietvertrags“ erstellt.
Gemeinsam mit dem ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, und einer deutschen Projektgruppe aus Immobilienexperten sei eine Definition für sogenannte Green Leases erstellt und darauf aufbauend einen umfassenden Regelungskatalog ausgearbeitet worden, so Freshfields. Der Katalog wurde in der Publikation „Green Lease – Der grüne Mietvertrag für Deutschland“ veröffentlicht.
Die neuen Regeln
Nach der neuen Definition ist ein Green Lease ein auf Nachhaltigkeit gerichteter Mietvertrag, der durch seine besondere Ausgestaltung – gegebenenfalls flankiert durch die Anforderungen einer etwa vorhandenen Zertifizierung der Immobilie – den Mieter zu einer möglichst nachhaltigen Nutzung und den Vermieter zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie veranlassen soll.
Ein Green Lease umfasse daher mindestens:
- eine Regelung zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung des Mietobjekts im laufenden Betrieb,
- eine Regelung zur Reduzierung von Abfällen, Verbräuchen und Emissionen sowie
- eine Regelung zur zur ökologisch unbedenklichen Durchführung von Erhaltungs-, Modernisierungs- und sonstigen Baumaßnahmen.
Die Publikation „Green Lease“ enthalte zu diesen drei Elementen jeweils Regelungsempfehlungen, auf die Vermieter und Mieter bei den Mietvertragsverhandlungen zurück greifen können.
Ökologie wird immer eingebaut sein
„Mit dem ‚grünen Mietvertrag‘ setzen Mieter und Vermieter den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Nutzung und Bewirtschaftung von Immobilien um“, so Johannes Conradi, Freshfields-Partner im Immobilienwirtschaftsrecht. „Wir freuen uns, die Entstehung und Weiterentwicklung dieses wichtigen Regelungswerks rechtlich begleitet zu haben.“
„Das neue Regelwerk dürfte durch seine Praxisnähe zu einer wachsenden Akzeptanz von Green Leases bei Investoren und Nutzern beitragen – schließlich liefert es nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, sondern birgt auch Potentiale für Kosteneinsparungen durch geringere Verbräuche und kann einen substantiellen Beitrag zur Umsetzung von CSR-Strategien leisten“, meint Julia Haas, Partnerin im Immobilienwirtschaftsrecht. „Grüne Mietverträge mit ihren serienmäßig eingebauten Nachhaltigkeitselementen werden daher voraussichtlich in wenigen Jahren zum Standard gehören – wie Elektroautos auf der Straße.“
Link: Green Lease