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Recht, Steuer

GmbH-Gründung wird elektronisch, aber nur für Notare

©Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wien. Der Nationalrat macht einfache elektronische Notariatsakte bei der Gründung von GesmbHs zum Gesetz. Anwälte bleiben weiterhin außen vor.

Das „Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz“ zur Erleichterung und Attraktivierung der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung befürworteten die Abgeordneten in der heutigen Sitzung mit breiter Mehrheit:

  • Gegründet wird dabei elektronisch, mit einem Notar und unter Nutzung sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten.
  • Die Gründer müssen nicht alle vor Ort sein, sondern werden per Videoverbindung zugeschaltet.
  • Gleichzeitig werden Umfang und Reichweite der notariellen Pflichten bei der Unterschriftsbeglaubigung gesetzlich eindeutig determiniert, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die Reaktionen

Alfred Noll (Liste Pilz) begrüßt die Erleichterungen grundsätzlich, seine Fraktion lehne die Vorlage allerdings trotzdem ab, sie gehe zu wenig weit. Wenn schon modernisiert werde, sei das Monopol der Notare endlich abzuschaffen und auch der österreichischen Rechtsanwaltschaft die Möglichkeit zu geben, diese Aufgaben wahrzunehmen.

Johannes Jarolim (SPÖ) kann diese Kritik nachvollziehen und sprach sich im Sinne der Bevölkerung für eine weitere Diskussion zur Ausweitung der Aufgaben auf Anwälte aus. Der aktuell sinnvollen Modernisierungsmaßnahme stimme er aber ebenso wie Ruth Becher (SPÖ) zu. Becher räumte ein, die Vereinfachung in der Gründung sei sicherlich sehr positiv, dürfe aber kein Faktor für die Entscheidung sein, eine GmbH zu gründen.

Regierung denkt an die Notare

Es habe schon einen Sinn, warum verschiedene Berufsstände auch verschiedene Aufgaben wahrnehmen, entgegnete dazu Johanna Jachs seitens der ÖVP. Heute werde jedenfalls die Möglichkeit geschaffen, GmbHs in Zukunft digital gründen zu können.

Mittels moderner Technologie wie Videokonferenzen werden bisherige Probleme erleichtert, sodass unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr alle Gründer persönlich anwesend sein müssen. Das könne den Gründungsablauf erheblich verkürzen, es werde Innovation und Effizienz am Standort Österreich gefördert und die Zahl der Gründungen werde steigen, so Jachs. Ihr Dank gelte auch der Notariatskammer für die Unterstützung zur Umsetzung dieser Möglichkeit.

Volker Reifenberger (FPÖ) strich als Vorteil zur rascheren Abwicklung etwa heraus, dass künftig durch die Einsatzmöglichkeit einer Videokonferenz nicht alle GesellschafterInnen beim Notar anwesend sein müssen.

Gleichzeitig werde ein hohes Sicherheitsniveau beim Gründungsvorgang beibehalten. Das vorliegende Gesetz stelle eine Anpassung an moderne technische Möglichkeiten dar, für eine Verschiebung der Berufsbilder zwischen Notar und Anwalt bestehe kein Anlass, so Reifenberger.

Justizminister Josef Moser dankte den Abgeordneten für die umfassende Zustimmung. Das Gesetz sei gut, richtig und vor allem modern. Er stehe aber auch für die Anliegen der Rechtsanwaltschaft für Gespräche in weiterer Folge zur Verfügung.

Spaltung von Genossenschaften: Lex Raiffeisen?

Eine weitere Neuerung betrifft die Spaltung von Genossenschaften: Die Umgründungsform der Spaltung nach dem Vorbild der Kapitalgesellschaften wird in Zukunft auch Genossenschaften zustehen. Der Nationalrat befürwortete ein entsprechendes Bundesgesetz einhellig.

Genossenschaften erhalten damit die Möglichkeit, ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschaften zu übertragen.

Die SPÖ stimmte zwar letztlich dem Entwurf zu, äußerte aber dennoch Kritik. Dem ursprünglichen Vorschlag seien zum Glück die Giftzähne gezogen worden, sagte Ruth Becher (SPÖ). Dort sei vorgesehen gewesen, die Spaltung für gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften zu ermöglichen, das sei zum Glück nun herausgenommen worden.

Auch Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) hinterfragte Richtung Regierung, welche Stoßrichtung diese verfolge. Aus seiner Sicht werde nur ein geringer Teil eine Spaltung anstreben, unterm Strich bleibe dann nur eine „Lex Raiffeisen“ über.

Wohnbaugenossenschaften seien von der Möglichkeit explizit ausgenommen, entgegnete Michaela Steinacker (ÖVP) postwendend und sprach sich Richtung SPÖ für mehr diesbezügliche Sachlichkeit aus. Idee und Sinn einer Genossenschaft sei, miteinander mehr zu erreichen. Deren Wesen sei auch geprägt davon, zwar ertragreich sein zu wollen, aber die Leistungen für Mitglieder in den Vordergrund zu stellen.

Durch das Spaltungsgesetz können diese in Zukunft einzelne Unternehmensbereiche oder auch regionale Standorte heraustrennen, um im Sinne der Mitglieder effizienter, besser und innovativer zu sein.

Justizminister Moser hielt fest, mit dem Gesetz werde lediglich eine Rechtslage hergestellt, wie sie in Deutschland schon seit vielen Jahren bestehe.

Link: Parlament

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