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Recht

54 Weisungen des Justizministers nach Verfahrensende

Justiz. Österreichs Justizminister haben von 2012 bis 2017 insgesamt 54 Weisungen nach Verfahrensende erteilt.

Im Zeitraum von 2012 bis 2017 erteilte das Justizministerium 54 Weisungen, nachdem das zugrunde liegende Verfahren bereits beendet war: Wie aus dem nun dem Parlament vorliegenden Weisungsbericht von Justizminister Josef Moser hervorgeht, lautete in 25 Fällen die Weisung auf Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens.

Acht Weisungen bezogen sich auf die Einstellung des Verfahrens, je zweimal forderte das Ministerium die Erhebung bzw. Zurückziehung einer Anklage.

In fünf Fällen hatte die Weisung die Anwendung anderer Rechtsgrundlagen zum Inhalt, vier Weisungen zielten auf die Erhebung eines Rechtsmittels ab. Bei acht weiteren Weisungen fällt die Begründung unter die Kategorie „Sonstiges“.

Die meisten Weisungen betreffen Region Wien

Ein Blick auf die regionale Aufteilung der Fälle zeigt, dass mit 55% die meisten Weisungen im Sprengel des OLG Wien ergangen sind. 28% der Weisungen betrafen das OLG Innsbruck, 13% Graz und 4% Linz, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Link: Parlament

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