Internetrecht. Die E-Evidence-Verordnung soll den direkten Datenaustausch zwischen Internetprovidern und Behörden aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten regeln.
Der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft ISPA (Internet Service Providers Austria) zeigt sich mit einer Reihe von Bestimmungen dieser Verordnung unzufrieden. Letzte Woche gab es dazu im Europäischen Parlament eine Informationsveranstaltung.
Was jetzt kommen soll
Der volle Titel der geplanten Verordnung lautet: „Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen.“ Dass der Datenaustausch für die europaweite Verfolgung und Bekämpfung schwerer Kriminalität nunmehr direkt erfolgen soll, begrüßt der Generalsekretär der ISPA, Maximilian Schubert. Allerdings lehnt er ab, dass „durch diese Verordnung die bei uns geltenden vergleichsweise hohen Schutzstandards für Verkehrsdaten ebenso abgeschwächt werden wie die hohen Sicherheitsstandards bei der Datenübermittlung.“
Weitere Kritikpunkte der ISPA:
- Provider müssten auch dann Daten liefern, wenn die verfolgte Handlung in Österreich nicht strafbar ist.
- Nicht mehr nationale Gerichte, sondern die Provider selbst müssen entscheiden, ob eine Datenanforderung einer ausländischen Behörde rechtmäßig ist und zwar innerhalb von wenigen Stunden. Das sei selbst mit einer eigenen Rechtsabteilung kaum machbar und zudem rechtstaatlich problematisch.
Bei der Diskussion im EU-Parlament wurden verschiedene Lösungen für die Probleme diskutiert. Einige Verbesserungen konnten schon erreicht werden, so Schubert, es gelte aber weiter auf Änderungen zu drängen.
Link: ISPA