Brüssel. EU-Botschafter und Wettbewerbsminister haben die Einrichtung eines EU-weiten digitalen Zugangstors für Amtswege beschlossen.
Damit soll es Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht werden, diverse Verwaltungverfahren EU-weit digital abzuwickeln.
Die neuen Möglichkeiten
Über das YourEurope-Portal, mit dem sich nationale Portale verbinden, hat man dann einen mehrsprachigen Zugang zu bestimmten Informationsbereichen in allen Mitgliedstaaten. Dieses Portal soll mit nationalen E-Government Angeboten verknüpft werden.
Häufig verwendete Verfahren, wie die Einreichung einer Einkommensteuererklärung, Beantragung einer Geburtsurkunde oder Studienbeihilfe, Um- oder Anmeldung eines Gewerbes, An- und Abmeldung neuer Angestellter sollen über das EU-Portal vollständig digital durchgeführt werden können.
Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bürger durch explizite Zustimmung ihre Daten auch grenzüberschreitend zur Verfügung stellen. Das führe zu Erleichterungen z.B. bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat oder bei der Unternehmensgründung.
Schätzungen der Europäischen Kommission gehen von einer jährlichen Kosteneinsparung in Höhe von rund 50 Milliarden Euro durch die Einführung des einheitlichen Online-Zugangstors aus.
Link: EU-Kommission