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Business, Recht, Steuer

Wenn Freunde-Vereine die Kunst fördern

Edith Lebenbauer ©Deloitte

Kunst & Steuer. „Freunde-Vereine“ sind eine nicht nur steuerrechtlich besondere Vereinsform zur Kunstförderung, schildert Deloitte-Spezialistin Edith Lebenbauer in ihrem Gastbeitrag.

Viele Vereine tragen in Österreich wesentlich zur Förderung von Kunst und Kultur bei. Eine spezielle Art von Vereinen stellen dabei die „Freunde-Vereine“ dar:

  • Sie spielen eine wichtige Rolle für Museen und Theater, indem Sie beispielsweise mit finanziellen Mitteln bei der Anschaffung oder Erhaltung von Kunstwerken unterstützen.
  • Zudem bilden sie eine Plattform, um ihren Mitgliedern kulturelle Darbietungen noch näher zu bringen oder einen regen Austausch mit den Künstlern selbst zu ermöglichen.

Allerdings haben Freunde-Vereine im Rahmen ihrer Tätigkeit auch steuerliche Vorschriften zu beachten. Für gemeinnützige Vereine gelten weitgehende Befreiungen von der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Um diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen aber die gesetzlich definierten Voraussetzungen – allen voran die Verfolgung eines begünstigten Zwecks – erfüllt sein. Das bedeutet: Der Verein muss seine Förderungszwecke in seinen Statuten verankern und darf ausschließlich die begünstigten Zwecke im Rahmen seiner Tätigkeit umsetzen.

Hohe Ansprüche an einen Freunde-Verein

An die Vereinsstatuten werden hohe formale Anforderungen gestellt. Das gilt insbesondere für gemeinnützige Freunde-Vereine, die die Kultur nicht unmittelbar fördern, sondern finanzielle Mittel an andere Institutionen weitergeben. Damit der Verein für steuerliche Zwecke gemeinnützig ist, muss die vom Freunde-Verein geförderte Einrichtung zumindest in einem Punkt den gleichen Zweck erfüllen wie der Verein selbst.

Ein Beispiel: Möchte der Verein moderne Kunst fördern, sollte die Institution, die Mittel vom Verein erhält, ebenfalls dieses Ziel in ihrer Rechtsgrundlage verankert haben. Das war bereits bisher Verwaltungspraxis, wurde aber nun im Gesetz verankert und somit mehr Rechtssicherheit geschaffen.

Die oben genannte Überprüfung der Statuten ist nur ein kleiner Bereich, der für Freunde-Vereine im Steuerrecht von Relevanz ist. Auch im Bereich der Umsatzsteuer gibt es viele Fallstricke, beispielsweise in Zusammenhang mit Mitgliedsbeiträgen. Wenn es zu einer unrichtigen steuerlichen Behandlung eines Sachverhalts kommt, können Vereinsfunktionäre auch für Abgaben haften.

Von Auftritten bis Kunst-Investments: Viele Fragen

Im Kunst- und Kulturbereich ergeben sich selbstverständlich viele weitere steuerliche Fragestellungen, sei es bei der Organisation von Auftritten ausländischer Künstler im Inland, bei der Frage der Spendenabzugsfähigkeit oder beim Investieren in Kunst als Anlageobjekt.

Die Anknüpfungspunkte sind vielfältig – daher liegt es auf der Hand, dass sich darauf spezialisierte Beraterteams mit der Materie befassen. Betroffenen Einrichtungen und Unternehmen ist anzuraten, sich im Zweifelsfall an Experten zu wenden, um steuerrechtliche Fallstricke zu vermeiden und gesetzeskonform zu agieren.

Autorin Mag. Edith Lebenbauer, LL.M ist Managerin in der Steuerberatung bei Deloitte Österreich.

Link: Deloitte

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