Wien. Eine stärkere Stellung betroffener Personen gegenüber Sachwalter usw. ist Ziel des neuen Erwachsenenschutzrechts.
Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden mit 1.7.2018 das ehemalige Sachwalterrecht – nun Erwachsenenschutzrecht – und die Rechtsfürsorge umfassend novelliert. Ziel der Reform war vor allem die Stärkung der Privatautonomie der betroffenen Personen, erinnert der Verlag Manz.
Das Handbuch behandle unter Berücksichtigung der beiden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetze (Justiz & BMASGK) u.a.:
- Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit
- Erwachsenenvertreter
- Vertretungsarten
- Verfahren
- Vorsorgevollmacht
- Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger
- Wer darf was bei medizinischen Behandlungen
- Vermögenssorge und Vermögensverwaltung
- Entschädigungsregelungen
Dabei werde auch auf Sondermaterien wie die Situation im Unternehmensrecht, Bankverträge, Verwaltungsrecht, Sondervereinsrecht u.a. eingegangen. Auch die Rolle von Notaren, Rechtsanwälten und Vereinen als Vertreter werde beleuchtet.
Die Autoren
Zahlreiche Fachexperten haben mitgewirkt. Die Herausgeber sind Univ.-Prof.in Dr.in Astrid Deixler-Hübner, Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz und Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.
Link: Manz