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Recht

Wettbewerbshüter verhängen Strafe gegen Devolo

Wien. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde BWB bittet den Netzwerk-Ausrüster Devolo Austria zur Kasse.

Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde verhängte das Kartellgericht mit Beschluss vom 29. 8. 2018 eine Geldbuße in der Höhe von 223.000 Euro gegen Devolo Austria, so die Behörde.

Die Situation

Grund sei eine von März 2012 bis Dezember 2015 fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen Art 101 AEUV und § 1 KartG, nämlich in Form von wettbewerbsbeschränkenden vertikalen Abstimmungsmaßnahmen mit verschiedenen Händlern und Wiederverkäufern über Wiederverkaufspreise in Bezug auf Konnektivitätsgeräte für Privatkunden.

Devolo Austria habe den entscheidungserheblichen Sachverhalt außer Streit gestellt, so die BWB. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Devolo ist u.a. für Netzwerkprodukte bekannt, die das Stromnetz als Übertragungsmedium nutzen. Der Anlassfall stammt aus einer Zeit, als die BWB die Preisgestaltung im Internethandel verstärkt unter die Lupe nahm. Die Behörde bat in der Folge auch MediaSaturn, Philips und Samsung zur Kasse.

Link: BWB

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