Im Überblick. Bei Vorsorgewohnungen bedeutet „klein und leistbar“ nicht „Mikrowohnung“, heißt es bei Baier Rechtsanwälte. Und KWR meldet zwei Beförderungen.
Vor kurzem erfolgte der Spatenstich für das Wohnbauprojekt Huttengasse 27 – 33 im 16. Wiener Gemeindebezirk: Anwaltlich betreut wird das Projekt von Alexander Grohmann, Leiter des Immobilien-Teams von Baier Rechtsanwälte, der etliche Vorsorgeprojekte begleite und den Trend eindeutig bestätigen könne, so die Kanzlei.
Aufgrund steigender Preise bei Kauf-Immobilien und damit auch der Mieten sind deutlich kleinere Wohnungen als noch vor ein paar Jahren gefragt: „Insbesondere beim Umzug in die erste Wohnung muss sie in erster Linie leistbar sein“, so Grohmann.
Das von Baier betreute Vorsorge-Wohnprojekt Huttengasse mit 9457 Quadratmeter Netto-Nutzfläche besteht aus 183 Wohnungen, davon sind 90 Prozent Zwei-Zimmer-Wohnungen, nur die verbleibenden 10 Prozent haben mehr als zwei Zimmer.
Die gefragte Durchschnittsgröße einer Vorsorgewohnung liege bei etwa 44 Quadratmeter. Durch die kleinen Wohnungsgrößen steigt freilich die Zahl der Käufer pro Projekt und somit auch der Aufwand für alle betroffenen Dienstleister wie Anwälte oder Hausverwaltungen.
Den neuesten Trend zu Mikro-Wohnungen sieht Grohmann im Vorsorgebereich nicht: „Mikrowohnungen sind bis dato kein Thema für die Vorsorge. Laut der Wiener Bauordnung muss eine Wohnung mindestens 30 Quadratmeter aufweisen. Das ist bei Mikrowohnungen nicht der Fall. Wie das juristisch gelöst werden wird ist noch fraglich. “
Die zwei neuen Juniorpartner bei KWR
Wirtschaftskanzlei KWR meldet zwei Beförderungen im Bereich Gesellschaftsrecht bzw. Immobilienrecht: Neue Juniorpartner sind demnach Dr. Merve Cetin (30) und Dr. Andreas Herrmann (29).
Seit 2013 wurden laut den Angaben sieben neue Juniorpartner und 2017 drei neue Equity Partner aufgenommen. „Unsere Priorität ist die hohe Beratungsqualität unserer Mandanten“, so KWR Managing Partner Thomas Frad.
Sowohl Cetin wie Hermann sind seit einigen Jahren bei KWR: Cetin ist seit 2015 im Gesellschaftsrechtsteam tätig, wo sie Mandanten insbesondere in den Rechtsgebieten Unternehmens-, Gesellschafts- und Kartellrecht berate sowie den Turkish desk leitet. Andreas Herrmann ist seit 2014 Teil des Immobilienrechtsteams, wo er Mandanten insbesondere in den Rechtsgebieten Bau- und Immobilienrecht berate.