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Finanz, Recht

FMA überprüft Informationsverhalten der Versicherer

Aufsicht. Seit 1. Jänner 2018 müssen Versicherer für Anlageprodukte ein standardisiertes Basisinformationsblatt (BIB) auf ihre Website stellen.

Typische Anlageprodukte im Portfolio eines Versicherers sind etwa die klassische oder die fondgebundene Lebensversicherung. Eine diesbezügliche Überprüfung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat nun zwar ergeben, dass die Versicherer der Veröffentlichungspflicht nachgekommen sind. Die FMA hat nun aber zusätzliche Vorschriften erwirkt.

Die neuen Regeln

  • So müssen alle Anbieter bei der Darstellung und Bewerbung des Produktes auf der Website entweder direkt zum BIB verlinken oder zumindest klar zum Downloadbereich verweisen, in dem das BIB abrufbar ist.
  • Weiters wurde sichergestellt, dass sämtliche Werbematerialien mit spezifischen Informationen zu Anlageprodukten einen auffälligen Hinweis auf das Basisinformationsblatt enthalten.

Die Basisinformationsblätter müssen online gestellt werden, bevor sie Kleinanlegern zum Verkauf angeboten werden und enthalten unter anderem einen Gesamtrisikoindikator (von 1 bis 7), sowie die einmaligen und laufenden Kosten, die Gesamtkosten und deren Auswirkung auf die Rendite und realistische Szenarien der Ertragserwartung.

 

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