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Recht

Höchstgericht prüft künftig die Staatsverträge

Wien. Die Zahl der Fälle am Verfassungsgericht (VfGH) steigt rasant. Bald soll er auch noch Staatsverträge prüfen. Bei der Richterbestellung gibt es kaum Bewegung.

Mit einer Diskussion über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs 2017 und zwei Neos-Anträgen betreffend die Bestellung von VerfassungsrichterInnen startete der Verfassungsausschuss des Nationalrats jetzt seine Beratungen.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, ist der Arbeitsanfall beim VfGH in den letzten drei Jahren enorm gestiegen. Noch hat das keine Auswirkungen auf die Verfahrensdauer, VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter appellierte aber an die Abgeordneten, die steigenden Herausforderungen bei den nächsten Budgetverhandlungen zu berücksichtigen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, die beiden Anträge der Neos vertagt.

Die Höchstrichter sollen Staatsverträge prüfen

In Bezug auf die Forderung der SPÖ, dem VfGH eine Vorabprüfung von Staatsverträgen zu ermöglichen, stellte Justizminister Josef Moser einen Gesetzentwurf für das 1. Quartal 2019 in Aussicht. Grundsätzlich sind sich die Fraktionen in dieser Frage einig.

Die Neos sprechen sich außerdem dafür aus, dass jene sechs VerfassungsrichterInnen, für die der Nationalrat bzw. der Bundesrat ein Vorschlagsrecht haben, nur mit Zweidrittelmehrheit nominiert werden können. Damit wäre gewährleistet, dass diese auch außerhalb der Regierungsparteien breites Vertrauen genießen, argumentiert Abgeordneter Nikolaus Scherak.

Insbesondere in politisch volatileren Zeiten wäre das die bessere Lösung, weil eine breitere Mehrheitsfindung auch einen breiteren Konsens bedeute. Um Unvereinbarkeiten und Befangenheiten zu vermeiden, verlangen er und seine FraktionskollegInnen zudem eine fünfjährige Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder und andere Politiker vor einem Wechsel in den Verfassungsgerichtshof. Beide Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Die vorgeschlagene Cooling-off-Phase fand Zuspruch der SPÖ und der Liste Pilz. Alfred Noll (Pilz) thematisierte dazu ein sinkendes Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen, gerade Höchstgerichte würden aber auch und gerade von dem Vertrauen leben, das man in sie habe. Er könne das Anliegen daher nur mit Nachdruck unterstützen. Dem schloss sich Selma Yildirim (SPÖ) an, eine Cooling-off-Phase würde das Vertrauen der Bevölkerung stärken.

Klaus Fürlinger will sich seitens der ÖVP der Debatte nicht verschließen und befand ein Cooling-off „nicht für völlig verkehrt“. Die Diskussion sei aber schwierig und breiter zu führen, etwa wen diese Phase konkret betreffen oder auch wie lange sie tatsächlich dauern soll. Er stellte wie auch für den zweiten Vorschlag der Neos daher den Antrag auf Vertagung. Auch Harald Stefan (FPÖ) will die Diskussion weiterführen, den Vorschlag mit fünf Jahren hält er aber für „überzogen“.

Nikolaus Scherak (Neos) und Angela Lueger (SPÖ) sprachen bei dem Thema konkret die Umgangsweise mit einer etwaigen Befangenheit des früheren Justizministers und nunmehrigen VfGH-Mitglieds Wolfgang Brandstetter an. Dazu sagte VfGH-Vizepräsident Grabenwarter, dass das Thema Befangenheit ernst genommen werde. In allen Fällen, in denen ein Mitglied der Regierung an einer Vorlage mitgewirkt hat, werde eine Mitwirkung am Verfahren nicht in Betracht gezogen. Dabei würde er aber nicht von einer großen organisatorischen Herausforderung sprechen, da das nur einen unteren einstelligen Bereich betreffe.

Unterschiedliche Positionen gab es zum Thema Zweidrittelmehrheit zur Nominierung: Die Liste Pilz kann sich für den Vorschlag der Neos erwärmen, der SPÖ befürchtet dagegen wie auch Vertreter der Regierungsparteien mögliche Stillstände bei den Ernennungen. Letztlich handle es sich um ein politisch besetztes Gremium, so Klaus Fürlinger (ÖVP).

Viel Arbeit für den VfGH

Wie aus dem Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs hervorgeht, konnte der VfGH im Jahr 2017 4.719 Verfahren abschließen, bei 5.047 neu anhängigen Verfahren. Darunter befanden sich 320 Gesetzesprüfungsverfahren, 131 Verordnungsprüfungsverfahren und 4.233 Einzelbeschwerden (davon 2.048 Asylbeschwerden).

Nur 6% der Beschwerden waren erfolgreich. Von 124 geprüften Gesetzesnormen wurden 19 zumindest in Teilbereichen aufgehoben. Damit habe der Arbeitsanfall beim VfGH erstmals seit dem Jahr 2010 wieder die Schwelle von 5000 Fällen überschritten, so VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter.

Noch hat das keine Auswirkungen auf die Verfahrensdauer, diese konnte sogar weiter auf durchschnittlich 140 Tage gesenkt werden. Der VfGH-Vizepräsident appellierte aber an die Abgeordneten, die steigenden Herausforderungen bei den nächsten Budgetverhandlungen zu berücksichtigen um auch in Zukunft eine hinreichend kurze, „angemessene Verfahrensdauer“ garantieren zu können.

Freude über die Verwaltungsgerichte

Die Bilanz der im Jahr 2014 eingerichteten Verwaltungsgerichte falle aus Sicht des Verfassungsgerichtshofes durchwegs positiv aus. So sei die Qualität der Entscheidungen gestiegen, sagte Grabenwarter, eine erhoffte Entlastung des VfGH sei jedoch trotzdem ausgeblieben.

Vor besondere Herausforderungen stelle das Höchstgericht die Entwicklungen im Asylbereich einerseits, sowie kurze Fristen für U-Ausschuss-Verfahren andererseits. Der Anteil an Eingaben zum Asylrecht liege heuer bereits bei 55%, auch wenn die Quote der erfolgreichen Beschwerden in diesem Bereich nur etwa vier Prozent betrage. Hinzu kommen vermehrt komplexe Fragen, in denen vom VfGH rasche Entscheidungen erwartet werden, wie etwa bei der Mindestsicherung oder beim Pflegeregress, so Grabenwarter.

Hinsichtlich der kurzen, meist vierwöchigen Frist bei den U-Ausschuss-Verfahren sprach sich der VfGH-Vizepräsident gegenüber den Abgeordneten dafür aus – aber jedenfalls ohne damit die Effektivität der U-Ausschüsse beeinträchtigen zu wollen – die Frist zu überdenken und zu verlängern. Den Verfassungsgerichtshof stelle diese Frist insofern vor Herausforderungen, weil den Behörden angemessene Fristen zur Stellungnahme eingeräumt und am Gerichtshof selbst die oft komplexen Rechtsfragen eingehend beraten werden müssen. Aktuell seien zu den laufenden U-Ausschüssen BVT und Eurofighter bereits drei Anträge eingebracht worden, einer davon – zum BVT – bereits entschieden.

Vorabprüfung von Staatsverträgen wird kommen

Grundsätzlich breiter Konsens herrschte im Ausschuss in Bezug auf das Anliegen der SPÖ, dem Verfassungsgerichtshof die Vorabprüfung von Staatsverträgen zu ermöglichen. Eine entsprechende Initiative von SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann wurde von den Koalitonsparteien allerdings mit der Begründung vertagt, dass noch eine Reihe von Fragen zu klären ist.

Man müsse sich etwa noch näher anschauen, in welchem Stadium Anfechtungen möglich sein sollen, wer anfechtungsberechtigt ist und in welchem Umfang vorab geprüft werden soll, sagte Friedrich Ofenauer (ÖVP). „Der Hund steckt im Detail“, machte auch Markus Tschank (FPÖ) geltend und plädierte dafür, „mit chirurgischer Präzision“ an das Thema heranzugehen.

Seitens der SPÖ wies Wittmann auf die Ausführungen von VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter hin, wonach der Verfassungsgerichtshof Vorabprüfungen offen gegenüber stehe, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Er selbst schlägt vor, u.a. einem Drittel der Abgeordneten bzw. der BundesrätInnen eine Anfechtungsmöglichkeit einzuräumen. Während der vorgesehenen Prüffrist von vier Wochen soll der Abschluss des angefochtenen Vertrags nicht möglich sein. Als grundsätzlich sinnvoll wurde die Möglichkeit zu Vorabprüfungen auch von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak und Liste-Pilz-Abgeordnetem Alfred Noll gewertet.

Laut Justizminister Josef Moser ist man bei der Umsetzung des auch im Regierungsprogramm verankerten Vorhabens bereits in der Zielgerade. Er stellte einen Ministerialentwurf für das erste Quartal 2019 in Aussicht. Offene Fragen würden derzeit vom Verfassungsdienst geprüft.

Link: Parlament

 

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