Wien. Österreichs Finanzverwaltung hat die Anforderungen an ein Steuerkontrollsystem mittels Verordnung konkretisiert, so KPMG.
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde in § 153b BAO der Begriff des Steuerkontrollsystems im Rahmen der begleitenden Kontrolle (Horizontal Monitoring) eingeführt, heißt es in aktuellen Klienteninfos der Kanzlei: Die Anforderungen an ein Steuerkontrollsystem seien nun mittels einer Verordnung – als Entwurf in Begutachtung – näher konkretisiert worden.
Damit werde der Standard erstmals seitens des Fiskus definiert, was laut KPMG nicht nur für Unternehmen wichtig ist, die sich der begleitenden Kontrolle unterwerfen wollen, sondern auch andere: Es sei anzunehmen, dass Finanzverwaltung und Rechtsprechung die neuen Standards generell als Messlatte heranziehen werden, wenn es künftig darum geht, die Effizienz entsprechender Kontrolleinrichtungen zu prüfen.
Was wird vorgegeben
Dabei orientiere man sich u.a. an deutschen Standards wie IDW PS 980, so die KPMG. Jedes Steuerkontrollsystem hat also voraussichtlich in Österreich künftig zu definieren bzw. zu enthalten:
- Kontrollumfeld
- Ziele
- Beurteilung der steuerlichen Risiken
- Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen
- Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
- Sanktions- und Präventionsmaßnahmen
- Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung
Das wird dann noch jeweils weiter ausgeführt. Es sei festzuhalten, dass die Finanzverwaltung in der Verordnung hohe Maßstäbe an die Einrich-
tung und Wirksamkeit des Steuerkontrollsystems legen will, heißt es.
Link: KPMG