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Recht

Kolba: VSV ruft zur Klage gegen VW in Deutschland auf

Wien. Der Verbraucherschutzverein (VSV) um Peter Kolba ruft „320.000 potentielle Teilnehmer aus Österreich“ zur Teilnahme an der deutschen Musterfeststellungsklage gegen VW auf.

Am 1. November 2018 tritt in Deutschland die neue Musterfeststellungsklage in Kraft: Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) und der Automobilklub ADAC werden bekanntermaßen bereits am 1.11.2018 eine solche Klage gegen den VW-Konzern einbringen.

Das Ziel der Klage sei die Feststellung des unlauteren Vorgehens des Autoherstellers bei der Abgasreinigung und die Feststellung, dass er für Schadenersatz haftet, stellt der Verbraucherschutzverein unter Ex-VKI-Rechtschef Peter Kolba fest: Käme es zu keinem Vergleich dann müssten die Geschädigten noch individuell auf Leistung klagen.

Der Ablauf

Die Anmeldung zum Klageregister sei kosten- und risikolos. Auch österreichische Geschädigte des Konzerns – konkret Käufer der Marken VW, Audi, SEAT, Skoda mit betroffenen Modellen – können sich anmelden.

Damit werde jedenfalls die drohende Verjährung der Ansprüche unterbrochen. Die Feststellungen im Urteil binden dann im Fall des Falles das deutsche Gericht, bei dem allenfalls auf Leistung geklagt werden muss, heißt es. Und man sei Teil eines künftig möglichen Vergleiches, von dem man sich aber auch wieder abmelden könne.

Auch der VKI geht mit Sammelklagen gegen VW vor, allerdings nicht in Deutschland. ”In Österreich haben bislang rund 20.000 Geschädigte VW geklagt. Bleiben 320.000 potentielle Teilnehmer an dieser Musterfeststellungsklage,” so Obmann Kolba, dessen VSV für Mitglieder einen Musterbrief zur Verfügung stellt.

Wie viele potentiell geschädigte VW-Konzernkunden aus Österreich mitmachen werden, bleibt abzuwarten: Laut Medienberichten haben sich bis jetzt beim Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen rund 26.000 deutsche Teilnehmer gemeldet, man rechne dort insgesamt mit einigen zehntausend Teilnehmern.

Link: VSV

 

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