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Finanz, Recht, Tipps

Was passiert mit dem Vermögen bei Tod, Unfall, Demenz?

Hermann Wonnebauer ©Zürcher Kantonalbank Österreich

Salzburg. Als Vorsorge für Schicksalsschläge rät Zürcher-Banker Hermann Wonnebauer zur Ernennung eines Verfügungsberechtigten: Ein Pflicht-Sachwalter bedeute oft Dienst nach Vorschrift.

Mit Gedanken an den eigenen Tod oder auch an einen Schicksalsschlag, der uns handlungsunfähig macht, befasst sich niemand gerne. Trotzdem ist es wichtig, darüber nachzudenken, wem man die Verantwortung für sein Geld überträgt, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, heißt es bei der auf Vermögensverwaltung spezialisierten Zürcher Kantonalbank Österreich: Privatbanken wie die Zürcher haben häufig mit entsprechenden Praxisthemen zu tun.

Bei Tod, schwerem Unfall oder Demenz

Der Gedanke an den Fall des Falles ist nicht nur aus Rücksicht auf die Familie notwendig: Es muss gar nicht erst der Tod sein, der einen handlungsunfähig macht. Auch ein schwerer Unfall, nach dem man im Koma liegt, kann zu einem Entscheidungsvakuum bei den eigenen Finanzen führen.

Ein weiteres Risiko stellt altersbedingte Demenz dar: Laut Österreichischem Demenzbericht leben hierzulande aktuell zwischen 115.000 und 130.000 Menschen mit einer Form der Demenz, die häufigste ist Alzheimer. Es sei davon auszugehen, dass sich die Anzahl der Betroffenen bis 2050 aufgrund der alternden Bevölkerung verdoppeln wird.

1. Einen Verfügungsberechtigten bestimmen

Aus der Praxiserfahrung empfiehlt die Zürcher, unbedingt einen Verfügungsberechtigten zu bestimmen. Das sollte eine Vertrauensperson aus dem Umfeld sein, die entweder mit einer Zeichnungsberechtigung oder einer Vorsorgevollmacht ausgestattet wird.

„Ist man aufgrund der geistigen Verfassung nicht mehr handlungsfähig, kann der Verfügungsberechtigte wichtige Entscheidungen für einen treffen“, sagt Zürcher-Vorstand Hermann Wonnebauer. Gleichzeitig bedeute das, eine gerichtliche Vertretung in Form einer Sachwalterschaft zu vermeiden. „Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass gerichtliche Sachwalter keine aktiven Entscheidungen treffen und oft eine ganz andere Interessenslage haben als der Betroffene. Für sie geht es primär um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben“, so Wonnebauer.

2. Finanzpolster für die Übergangszeit

Bis zur Klärung des Erbes kann es dauern: Viele Menschen glauben, dass sie mit einem Testament für den Fall des Ablebens ohnehin alles geregelt hätten. Doch ganz so einfach ist es nicht, erklärt Wonnebauer. „Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen dauert es mitunter Wochen oder Monate, bis die gesamte Verlassenschaftsabwicklung abgeschlossen ist. Erst danach haben die Begünstigten Anspruch und Zugriff darauf.“

Wer also sicherstellen will, dass Personen, die im Fall des eigenen Todes begünstigt sein sollen, rasch an benötigtes Geld kommen, braucht eine zusätzliche Lösung.

  • Eine mögliche Lösung wäre u. U. eine fondsgebundene Versicherung, die im Ablebensfall sofort an den Begünstigten ausbezahlt wird, so Wonnebauer.
  • Auch eine „Schenkung auf den Todesfall“ kann in der Praxis eine Lösung sein. Ob diese sinnvoll ist und in welcher Form sie ausgestaltet sein muss, kann der Notar oder Anwalt des Vertrauens sagen.

3. Aktive Vermögensverwaltung muss weiterlaufen

Hat ein naher Angehöriger plötzlich jemanden zu pflegen oder gar einen Todesfall zu verkraften, so hat er in den ersten Wochen danach mit Sicherheit andere Sorgen, als ein Wertpapierdepot zu managen. Auch auf diesen Umstand macht die Zürcher aufmerksam. Delegiere ein Kunde diese Aufgabe bereits im Vorfeld an eine Bank seines Vertrauens, so sei die Vermögensverwaltung klar definiert und bleibe auch nach dem Ableben bestehen, so die Privatbanker – für die eine aktive Vermögensverwaltung so wie für andere Vertreter ihre Branche natürlich zum Kerngeschäft zählt.

„Hält ein Kunde ein Wertpapierdepot, kann es in unserer schnelllebigen Zeit zu einem Entscheidungsvakuum kommen, das mitunter viel Geld kostet“, warnt Wonnebauer.

4. Immobilien schon vorher regeln

Ein Aspekt, der im Erbfall häufig zum Streitfall wird, ist etwaiger Immobilienbesitz, also zum Beispiel ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung. Nicht selten sind damit verschiedene Emotionen und teils auch nicht ausgesprochene Erwartungshaltungen verknüpft.

„Die Schattenseite der Immobilie ist, dass sie, wie der Name schon sagt, immobil ist. Wenn nichts geregelt ist, müssen die Erben gemeinsam entscheiden, was damit passiert“, sagt Wonnebauer. Eine Immobilie kann so für Erben zur Last werden, weil sie unter emotionalem Druck bewirtschaftet oder zu Geld gemacht werden muss. Auch hier empfehle sich entsprechende Beratung.

Link: Erben in Österreich – die Regeln (Help.gv.at)

Link: Zürcher Kantonalbank Österreich

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