Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

Erben 2.0: Der digitale Nachlass

Internet. Was passiert mit Online-Konten und persönlichen Daten im Falle des Todes? Dazu hat die ISPA die Broschüre „Digitaler Nachlass“ veröffentlicht.

Die Neuveröffentlichung enthält Tipps zur Eigenvorsorge und für Hinterbliebene und ist jetzt in aktualisierter Form erschienen. „Die vier grundsätzlichen Möglichkeiten im Umgang mit dem digitalen Nachlass sind: erhalten, löschen, archivieren oder an Hinterbliebene übertragen“, erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA (Internet Service Providers Austria).

„Rechtlich sind im Umgang mit Online-Hinterlassenschaften noch viele Fragen offen“, meint er. Obwohl das deutsche Urteil vom Juli 2018, laut dem Eltern einer verstorbenen 15-Jährigen Zugriff auf das Facebook-Konto der Tochter erhalten müssen, von manchen als Präzedenzfall für ähnliche Fälle gesehen wird, bleibe die rechtliche Lage oftmals unklar.

Schon zu Lebzeiten vorsorgen

Unterschiedliche gesetzliche Regelungen des Erbrechts in verschiedenen Ländern erschwerten die Handlungsoptionen für die Hinterbliebenen. Dazu komme, dass Plattformbetreiber auch bei diesem Thema vor Betrugsversuchen und geschmacklosen Scherzbolden auf der Hut sein müssen.

„Es mag auf den ersten Blick den Anschein haben, dass die Verfahren und Regelungen rund um den digitalen Nachlass teilweise sehr bürokratisch und kompliziert sind, diese sind jedoch notwendig, um Missbrauch zu vermeiden“, erläutert Schubert.

  • Wer selbst bestimmen möchte, was mit seinen Daten nach dem Tod passiert, sollte sich rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzen.
  • Je konkreter man festlegt, was mit Benutzerkonten und Daten nach seinem Ableben geschehen soll, desto selbstbestimmter ist das Bild, das im digitalen Raum bestehen bleibt. Schubert empfiehlt, eine möglichst vollständige Liste mit allen Profilen, Mitgliedschaften und sonstigen Online-Aktivitäten zu führen und regelmäßig zu aktualisieren.
  • Einige Online-Dienste erlauben ihren Nutzern mittlerweile festzulegen, was mit ihren Profilen im Falle einer länger andauernden Inaktivität bzw. nach dem Tod des Nutzers oder der Nutzerin passieren soll.

Genauere Informationen zur Vorsorge und was Hinterbliebene tun können, wenn der oder die Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen hat, gibt der ISPA Leitfaden „Digitaler Nachlass“. Die aktuelle Version des Leitfadens „Digitaler Nachlass“ steht auf der ISPA Webseite kostenlos zum Download zur Verfügung.

Link: ISPA (Digitaler Nachlass)

Weitere Meldungen:

  1. 1,6 Mrd. Euro für Hanseatic Energy Hub mit Clifford Chance
  2. Roman Billiani neu im Vorstand der Mayr-Melnhof Karton AG
  3. Volksbank Wien holt sich 500 Mio. Euro: Die Kanzleien
  4. Mehr Platz: Social Housing Bond der DKB mit Hogan Lovells