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Neues zu FlexLex, Strafanwendung in Europa, Sektenbericht, Brandl & Talos

In Kürze aus Recht & Steuern. Facultas mit FlexLex-Tool, Buch zu Europas Strafrecht, neuer Sektenbericht erschienen, Brand & Talos berät Special Situations-Fonds.

Zufrieden zeigt sich Verlag Facultas mit seinem Online-Tool FlexLex: Es dient dazu, sich als UserIn schnell und einfach individuelle Gesetzessammlungen zusammenzustellen, und ist nun rund einem Jahr im Einsatz. Der Nutzer müsse mit FlexLex keinen fertigen, teuren Gesetzesband kaufen, von dem er für sein Studium/seine Arbeit gerade einmal ein Drittel benötigt, sondern kann sich die für ihn relevanten Gesetze und Bestimmungen selbst zusammenstellen und in der Druckerei des Verlags als Buch (auch in Kleinstauflagen} drucken lassen, heißt es.

Dabei können die Gesetze können auf Paragraphen oder einzelne Abschnitten heruntergebrochen werden, d.h., es  können auch nur ausgewählte Paragraphen eines Gesetzes in die Sammlung aufgenommen werden. Die fertigen Sammlungen können laut Verlagsangaben fertig formatiert und zweispaltig als PDF abgespeichert werden. Nachträgliche Änderungen und auch ein neuer Stichtag für die Gesetzessammlung seien möglich.

Neu ist, dass bei einer Novellierung eines Gesetzes aus der eigenen Gesetzessammlung auf Wunsch eine Benachrichtigung per Mail verschickt werden kann. Die alte und neue Version können gegenübergestellt angesehen bzw. verglichen werden und werden farblich im Text hervorgehoben. Zielgruppe seien vor allem Personen im juristischen Bereich (Studierende, Lehrende, Anwälte,….), Studiengänge oder Ausbildungen, die ebenfalls einen Rechtsblock in ihrem Lehrplänen haben.

Strafanwendungsrecht in Europa

Wie weit reicht das österreichische Strafrecht? Welche Grenzen sind ihm gesetzt? Wie konkurriert und interagiert es mit der Strafgewalt anderer Staaten? Diese Fragen des Strafanwendungsrechts gewinnen im Wirtschaftsleben und aufgrund der zunehmenden persönlichen Mobilität und Internationalität des gesamten beruflichen und privaten Alltags mehr Gewicht, so Verlag Manz.

Die gleichnamige Neuerscheinung soll diese Fragen beantworten, wobei auf Praxisnähe geachtet und ein weiter Ansatz verfolgt werde, u.a. mit Einbeziehung verwandter Rechtsgebiete (wie etwa des Kartellrechts) und Rechtsvergleiche, vor allem mit Deutschland, der Schweiz und Belgien.

Sektenbericht: Von der Esoterikszene bis hin zu den Staatsverweigerern

Seit 20 Jahren beobachtet die Bundesstelle für Sektenfragen die weltanschauliche und spirituelle Landschaft in Österreich, die sich in einem stetigen Wandel befindet. Die Mitarbeiter sind dabei mit einem weiten Spektrum an Themen konfrontiert, das von klassischen einschlägigen Gemeinschaften über Esoterik, Okkultismus, Satanismus, Wunderheilungen, fundamentalistischen Strömungen, Angeboten zur Lebenshilfe, Verschwörungstheorien bis hin zu religiösem Extremismus reicht, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht enthält – wie schon in den drei letzten Jahren – eine ausführliche Darstellung der diversen „souveränen Bewegungen“, die auch mit Begriffen wie Staatsverweigerer, Freeman, Reichsbürger oder Staatenbund Österreich umschrieben werden. Ins Berichtsjahr fallen u.a. die Verhaftung der „Präsidentin“ des Staatenbunds Österreich sowie von insgesamt 26 Personen im Rahmen einer Großrazzia, ein Prozess gegen mehrere Staatsverweigerer in Krems im April 2017 sowie die Einrichtung eines eigenen Straftatbestands.

Eingang in den Bericht fanden abermals umstrittene Unterrichtskonzepte (Lais-Lernmethode, Schetinin-Schule, Anastasia-Bewegung), die weiterhin stark an Popularität gewonnen haben. Außerdem blieb die Auseinandersetzung mit Esoterik und Verschwörungstheorien ein großer Arbeitsbereich der Bundesstelle.

Insgesamt haben sich an die Bundesstelle 2017 insgesamt 1.360 Personen gewandt. Neben möglichst objektiver Information und Dokumentation biete sie individuelle psychosoziale Beratungen (402 Fälle im Jahr 2017), Präventionsarbeit sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesstelle, die der Aufsicht durch das Bundeskanzleramt unterliegt, fallen die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften.

VMS Value Management legt dritten Special Situations-Fonds mit Unterstützung von Brandl & Talos auf

VMS legt nach dem VMS-REB 2 nun einen weiteren auf Sondersituationen fokussierten Private Equity-Fonds auf. VMS-REB 3 beabsichtige, sich an Zielgesellschaften in der DACH-Region, die sich in sogenannten Special Situations (etwa Insolvenz, Restrukturierung, Nachfolgethemen, Carve-Out oder anderen Sondersituationen) befinden, zu beteiligen. Zielgröße des Fonds sind rund 80 Millionen Euro.

Anwaltskanzlei Brandl & Talos hat unter der Federführung von Roman Rericha und Markus Arzt VMS bei der Strukturierung des Fonds, dem Registrierungsprozess bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie bei Fragen des Vertriebs unterstützt. Dem Brandl & Talos-Team haben zudem Kerstin Liebl und Lou Martina Weber (beide Aufsichtsrecht) angehört.

 

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