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Business, Recht

Arbeitszeitgesetz: ÖVH prüft rechtliche Schritte

Wien. Laut AK nehmen in der Tourismuswirtschaft pauschale 12-Stunden-Arbeitsverträge überhand. Man habe sich auf ein einzelnes Lohnbüro verlassen, so ÖHV-Generalsekretär Gratzer.

Pauschale Vorab-Zustimmungen zu 12-Stunden-Diensten und 60-Stunden-Wochen sind konkret in von der AK kritisierten Musterverträgen zu finden. Diese sind allerdings rechtsunwirksam und keine Basis für Arbeitsverhältnisse, heißt es nun dazu bei der Österreichischen Hoteliervereinigung ÖHV. Die betreffenden Hoteliers hätten sich auf ein einzelnes Lohnbüro verlassen. „Dabei ist die Bereitschaft im Einzelfall zu klären“, so Gratzer.

Gleichzeitig weist Gratzer allerdings die „pauschale Kritik der Arbeiterkammer an der Branche“ zurück, wie es heißt: „Arbeiterkammer-Präsidentin Anderl soll sich mit dem Lohnbüro auseinandersetzen, das solche Verträge unter die Leute bringt, statt eine ganze Branche pauschal anzupatzen.“

Die ÖHV prüfe nun rechtliche Schritte: „Was hier geleistet wurde, wirft einen Schatten auf alle Betriebe, die sich sehr um ihre Mitarbeiter bemühen. Das lässt Anderl leider unter den Tisch fallen.“

12-Stunden-Dienste nur in Ausnahmefällen

12-Stunden-Dienste waren bisher möglich und mit der Gewerkschaft kollektivvertraglich vereinbart und sollen es auch bleiben, wünschen sich die Hoteliers: „So wie bisher, in Ausnahmefällen“, betont Gratzer.

Laut Kollektivvertrag müssen Arbeitgeber Dienstpläne und damit auch 12-Stunden-Dienste eine Woche im Voraus bekanntgeben. „Wie eine Zustimmung zur 11. und 12. Stunde aussehen muss, damit sie verbindlich ist, weiß aber niemand“, wünscht sich Gratzer für die Zukunft Planbarkeit.

Link: AK

Link: ÖHV

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