Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer

Neue Advance Rulings bringen Sicherheit für Unternehmen

Christian Wilplinger ©Deloitte

Gastbeitrag. Die Erweiterung der „Advance Rulings“ in Österreich schafft Planungssicherheit für Unternehmen, so Deloitte-Experte Christian Wilplinger.

Steuerliche Planungssicherheit spielt gerade bei international tätigen Unternehmen eine große Rolle. Standortentscheidungen werden immer häufiger nur dann getroffen, wenn mit der Finanzbehörde im Vorfeld bestimmte Steuerfolgen verbindlich mittels sogenannter „Rulings“ abgestimmt werden können.

Im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten ist in Österreich die Ruling-Kultur wenig ausgeprägt. Derzeit kann nur bei Rechtsfragen zu Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen ein Antrag auf Erteilung eines rechtsverbindlichen Auskunftsbescheides („Advance Ruling“) kostenpflichtig erwirkt werden.

Die neuen Möglichkeiten

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wird sich das ändern. Per 1.1.2019 wird der Anwendungsbereich für den Auskunftsbescheid, sprich der Bereich der rulingfähigen Rechtsmaterien, vor allem auf das internationale Steuerrecht ausgeweitet. Damit werden auch internationale Standortfragen Gegenstand des Auskunftsbescheides. 2020 kommt dann auch noch die Umsatzsteuer hinzu.

Die Einbeziehung des internationalen Steuerrechts in den Auskunftsbescheid stellt ein sehr positives Signal für den Wirtschaftsstandort Österreich dar. Zwar wurden in der Vergangenheit die Rulingpraktiken internationaler und insbesondere amerikanischer Konzerne immer wieder kritisch hinterfragt, doch ist das Instrument als solches zu begrüßen.

Es geht nicht um die Höhe der Steuer, sondern um Sicherheit

Der Vorteil von Rulings besteht darin, über beabsichtigte Maßnahmen im Vorfeld Klarheit und damit Rechtssicherheit zu erlangen. Es geht hier nicht um die Höhe der Steuerbelastung, sondern vielmehr um Planungssicherheit.

Neben der Planungssicherheit spielt für die Unternehmen die Zeitkomponente eine wesentliche Rolle. Hier hat der Gesetzgeber ein Zeichen gesetzt. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wird eine Frist von zwei Monaten eingeführt, innerhalb derer ein Auskunftsbescheid zu erlassen ist. Es handelt sich dabei jedoch nur um eine abgeschwächte Entscheidungspflicht, da diese bei besonders komplexen Anfragen überschritten werden darf. Es bleibt somit abzuwarten, ob die vorgesehene Frist in der Praxis eingehalten wird.

Was unverändert bleibt, sind die Kosten. Wie bisher wird auch 2019 ein Verwaltungskostenbeitrag für den Auskunftsbescheid fällig. Dieser richtet sich nach der Größe des anfragenden Unternehmens und reicht von EUR 1.500,- bis EUR 20.000,-. Neben diesem Wermutstropfen wurde mit der neuen Regelung aber endlich mehr Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen – der Wirtschaftsstandort Österreich wird davon im internationalen Wettbewerb profitieren.

Der Autor

Dr. Christian Wilplinger ist Wirtschaftsprüfer / Steuerberater und Partner bei Deloitte Österreich.

Link: Deloitte

Weitere Meldungen:

  1. Kristina Weis wird Partnerin bei PwC Österreich
  2. SteuerExpress: Das BMF spricht zur Mitarbeiterprämie, Entscheidungen zur ImmoESt und mehr
  3. BMD-Webinare bilden KI-Profis für KMU und Steuerkanzleien aus
  4. Michael Horwat wird M&A Partner bei Rödl in der Schweiz