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Recht, Veranstaltung

Neues von Rödl, Dorda, Eisenberger & Herzog

Im Überblick. Rödl & Partner stellt sich in der Schweiz neu auf, Dorda erörtert die DSGVO und Eisenberger & Herzog hat drei neue Anwälte.

Rödl & Partner hat seine Rechtsberatung in der Schweiz neu aufgestellt. Seit dem 1. Oktober werde die Rechtsberatung der Mandanten gemeinsam mit dem Kooperationspartner Barbier Habegger Rechtsanwälte AG, bestehend aus den beiden Partnern Alex Barbier und Christian Habegger sowie ihrem Team, durchgeführt.

Der neue Auftritt firmiert unter dem Namen Barbier Habegger Rödl Rechtsanwälte AG. Hauptsitz werde in der Theaterstraße 17 in Winterthur sein. Ein weiteres Büro befindet sich am Standort Zürich in der Flurstraße 55. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratung liegen in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Prozessrecht, so die Kanzlei.

Eisenberger & Herzog mit drei neuen Anwälten

Bei Eisenberger & Herzog (E&H) sind Karolin Andréewitch, Wolfgang Kiegerl und Philipp Schrader, zuvor RechtsanwaltsanwärterInnen in der Kanzlei, nun Anwälte. Dr. Karolin Andréewitch (30) ist ab sofort selbstständige Rechtsanwältin und Substitutin im Wiener Büro (Praxisgruppen Arbeitsrecht und Prozessführung). Dr. Wolfgang Kiegerl, LL.M. (LSE) (32) war seit 2014 als Rechtsanwaltsanwärter im Wiener Büro von E&H tätig. Seit 16. Oktober 2018 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt eingetragen und Substitut (Unternehmensrecht und M&A sowie Immobilienwirtschaftsrecht).

Mag. Philipp Schrader (31) ist seit 18. September 2018 selbstständiger Rechtsanwalt & Substitut bei E&H und ist Mitglied der Praxisgruppen Bank- und Finanzrecht sowie Unternehmensrecht und M&A am Wiener Standort.

Wie beantwortet man eine DSGVO-Anfrage?

Die DSGVO hat in den Monaten seit ihrem Inkrafttreten nichts an Brisanz für Unternehmen eingebüßt, heißt es bei Wirtschaftskanzlei Dorda. Neben der drastisch gestiegenen Ausübung von Betroffenenrechten zeige auch die große Anzahl an Beschwerden und Verfahren bei der Datenschutzbehörde, dass das Thema gekommen ist, um zu bleiben.

Bei einem Informationsabend zogen die Datenschutz-Spezialisten Axel Anderl, Felix Hörlsberger, Nino Tlapak, Dominik Schelling und Alexandra Ciarnau ein erstes Fazit über die aktuellen Entwicklungen des Datenschutzrechts, die Erfahrungen aus den aktuellen Verfahren und den praktischen Umgang mit Betroffenenersuchen, wie es heißt.

Dabei wurde etwa erläutert, wie Unternehmen richtig auf Beschwerden von Betroffenen reagieren sollen und wie die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen sind. Daneben war auch der Ablauf von Verfahren vor der Datenschutzbehörde ein Schwerpunkt.

Axel Anderl, Partner und Leiter des IT/IP Desk sowie Co-Leiter des Datenschutzteams bei Dorda: „Der 25. Mai 2018 war ein Startschuss. Wie man merkt, geht es jetzt erst so richtig los. Unternehmen sind am Prüfstand. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO, also in nur wenigen Monaten, sind bereits über 800 Beschwerdeverfahren von Betroffenen bei der Datenschutzbehörde anhängig. In den meisten Fällen wurden die Betroffenenrechte von den Unternehmen gar nicht oder nicht ausreichend behandelt. Diese Verfahren lassen sich durch  rasches und richtiges Reagieren gänzlich vermeiden.“

 

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