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Recht

Neues von den Kanzleien CMS, WFW und Hogan Lovells

Im Überblick. Hubertus Kolster bleibt CMS Deutschland-Chef. WFW holt einen neuen Partner für seine Finanzpraxis. Und Hogan punktet für die Slowakei.

Hubertus Kolster ist für weitere vier Jahre als Managing Partner der Wirtschaftskanzlei CMS wiedergewählt. Auf der ordentlichen Jahres-Partnerversammlung am 10. November 2018 in Bonn haben die Partnerinnen und Partner für seine dritte Amtszeit gestimmt, so die Kanzlei.

Watson Farley & Williams (WFW) hat seine deutsche Finanzpraxis mit der Aufnahme des Projektfinanzierungs-Spezialisten Florian Kutzbach als Partner im Frankfurter Büro erweitert. Vor seinem Wechsel zu WFW war er als Counsel bei Clifford Chance, ebenfalls in Frankfurt, tätig.

Investitionsschutz-Streit mit Hogan Lovells

Hogan Lovells hat unter der Leitung ihrer Partner Markus Burgstaller und Karl Pörnbacher die Slowakische Republik in einem komplexen Verfahren um Schiedsklauseln in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beraten. In seinem Beschluss vom 31. Oktober 2018 hob der BGH einen Schiedsspruch zugunsten des niederländischen Versicherungskonzerns Achmea auf. Nach Ansicht des BGH ist eine Schiedsklausel in einem 1991 zwischen der damaligen Tschechoslowakei und den Niederlanden geschlossenen Investitionsschutzabkommen ungültig. Im März hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits einen Verstoß der Schiedsklausel gegen EU Recht erkannt, heißt es.

Im konkreten Fall hatte der niederländische Konzern eine private Krankenversicherung als Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik gegründet. Die Slowakische Republik hatte den Krankenversicherungsmarkt 2004 liberalisiert, diese Liberalisierung aber zwei Jahre später teilweise wieder rückgängig gemacht und die Ausschüttung von Gewinnen sowie die Veräußerung von Versicherungsportfolios untersagt.

2008 leitete Achmea auf Grundlage des Investitionsschutzabkommens ein Schiedsverfahren gegen die Slowakische Republik ein. Das Verfahren wurde vor einem Schiedsgericht mit Sitz in Frankfurt am Main geführt. 2012 befand das Schiedsgericht, dass die Slowakische Republik gegen das Investitionsabkommen verstoßen habe und verurteilte sie zu einer Zahlung von 22,1 Mio. Euro Schadensersatz.

Daraufhin erhob Hogan Lovells für die Slowakische Republik bei den deutschen Gerichten Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte diesen Antrag zunächst zurückgewiesen. Der daraufhin angerufene BGH legte das Verfahren anschließend dem EuGH als Vorlage zur Vorabentscheidung vor.

Markus Burgstaller wird zitiert: „Das Urteil des EuGH hatte bereits weitreichende Konsequenzen für andere Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten. Der Erfolg vor dem BGH für unsere Mandantin unterstreicht die Botschaft, dass EU-Recht ernst zu nehmen ist.“

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