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Recht

Arbeitslosenversicherung wird für Selbständige günstiger

Wien. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden jetzt auch für gering verdienende Selbständige gesenkt.

Der Nationalrat hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener zu senken. Wer weniger als 1.948 Euro verdient, muss seit Juli lediglich einen reduzierten Beitragssatz zahlen. Bei einem Einkommen unter 1.648 Euro entfallen die Beiträge sogar gänzlich.

Nun soll auch für selbständig Beschäftigte, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, eine analoge Regelung kommen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien erhielt jetzt im Sozialausschuss des Nationalrats mehrheitliche Zustimmung.

Was jetzt neu ist

Damit wird zwar grundsätzlich auch einem Anliegen der Neos Rechnung getragen, Neos-Abgeordneter Gerald Loacker verweigerte aber dennoch seine Zustimmung zur Gesetzesnovelle: Ihm zufolge ist nicht ausgeschlossen, dass auch Selbständige mit Spitzenverdienst von der Beitragssenkung profitieren. Kritik kam auch von der SPÖ, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Folgendes kommt nun neu:

  • Selbständige, die in die niedrigste Beitragsgrundlagen-Stufe (1.496,25 Euro) fallen, werden monatlich nur noch 44,89 Euro für die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Das entspricht de facto dem Arbeitgeberanteil von 3%. Derzeit sind 6% (89,78 Euro ) fällig.
  • Gelten soll die neue Bestimmung rückwirkend ab Juli dieses Jahres. Gleiches gilt für eine vorgenommene gesetzliche Klarstellung, mit der eine unbeabsichtigte Schlechterstellung einer kleinen Gruppe von Lehrlingen vermieden werden soll.

Link: Parlament

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