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Recht

Fakultätstag Recht in Graz, Polizei-Untersuchungen und mehr

Wien. An der Uni Graz geht es um das Recht von Künstlicher Intelligenz & Co. Auf 1.518 Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei folgten 0 Verurteilungen. Und der M&A-Appetit deutscher Unternehmen ist laut CMS-Studie gebremst.

Selbstfahrende Autos, Kühlschränke, die Nahrungsmittel bestellen, oder Computer, die juristische Sachverhalte auswerten – künstliche Intelligenz ist in Alltag und Arbeitswelt auf dem Vormarsch, heißt es. Doch bei allen Annehmlichkeiten, die diese Entwicklungen mit sich bringen, werfen sie auch Fragen auf: Welche Formen künstlicher Intelligenz sollen erlaubt sein? Wer haftet für Schäden, wenn Fehler unterlaufen? Wie soll das Recht auf die neue Technik reagieren?

Darum und mehr geht es laut Veranstaltern beim 11. Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Graz am 23.11.2018.

Studie zu Polizei und Misshandlungsvorwürfen

Letzten Freitag hat das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) die Studienergebnisse zum Umgang mit Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivbeamte vorgestellt. Sie hatte zum Ziel, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften und der Kriminalpolizei im Fall von Misshandlungsvorwürfen gegen Exekutivorgane zu prüfen, heißt es.

Konkreter Gegenstand der Untersuchung waren 772 Akten der Staatsanwaltschaften Wien und Salzburg aus den Jahren 2012 bis 2015, die 1.518 Misshandlungsvorwürfe gegen Exekutivbeamte behandelten. Gerichtsanhängig wurden davon jedoch nur sieben Fälle, Verurteilung gab es keine. Die Leiterin der Studie, Univ.-Prof. Susanne Reindl-Krauskopf, erklärt: „Mehr als die Hälfte der Beschwerdeführer war im Beobachtungszeitraum männlich, im Alter zwischen 18 und 49 Jahren und stand unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder einer psychischen Beeinträchtigung; rund zwei Drittel waren Österreicher oder doch EU-Bürger.“

Anfang des Jahres fand ein gemeinsamer Workshop statt, in dem die gewonnenen Erkenntnisse vorgestellt, Schwachstellen der damals geltenden Erlässe der Ministerien ausgelotet und Verbesserungsempfehlungen analysiert wurden, heißt es weiter. Zentrale Punkte, die in den Erlässen der Ministerien geändert wurden, waren zum einen die Lockerung der Frist zur Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft, welche von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet wurde. Zum anderen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mündliche oder telefonische Kontakte der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft schriftlich im Akt festzuhalten sind, um die Nachvollziehbarkeit des Ermittlungsverfahrens zu optimieren. Eine weitere Empfehlung betonte die Wichtigkeit der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten in der Verfahrensführung. Mehr Transparenz nütze letztlich auch den mit Vorwürfen konfrontierten Exekutivbeamten, da sie zu einer rascheren Klärung führe, heißt es.

Hohe Kaufpreise und neue Regeln bremsen Übernahmelust

Der M&A-Appetit vergeht deutschen Unternehmen zusehends: Politische Unsicherheiten, wie der Brexit, die Sorge vor verschärften Investitionskontrollen und hohe Kaufpreise, dämpfen die Deal-Ambitionen. Besonders strategisch investierende Unternehmen stehen neuen Zukäufen skeptisch gegenüber. Anders sieht es bei den M&A-Beratern aus. Sie sagen deutlich steigende Projektauslastungen voraus. Das ist das Ergebnis des M&A Panels, für das die internationale Wirtschaftskanzlei CMS und das Magazin Finance dreimal jährlich leitende Mitarbeiter aus den M&A-Abteilungen deutscher Unternehmen sowie Investmentbanker und M&A-Berater anonym zu ihrer Markteinschätzung befragen.

Transaktionen scheitern aus Sicht der befragten M&A-Chefs am häufigsten an der gesamtwirtschaftlichen Situation. Der dafür ermittelte Wert von 4,77 (10 = sehr wichtiger Dealbreaker) ist der höchste seit Februar 2016. Gleiches gilt für die befragten Beratungshäuser (Wert von 4,33).

Auch den Widerspruch durch Regulierungsbehörden kalkulieren Corporates mittlerweile vermehrt ein. Lag der Wert im Juni noch bei 3,35 ist dieser im aktuellen Panel auf 4,27 gestiegen. Das entspricht einem Plus von rund 27 Prozent.

Symptomatisch hierfür sind Diskussionen über eine Veränderung der Beteiligungsgrenzen, bei denen das deutsche Bundeswirtschaftsministerium zukünftig noch genauer hinschaut. Besonders Investitionen durch chinesische Investoren wären davon betroffen. „In Deutschland wird derzeit ein Absinken der Aufgreifschwelle von 25 Prozent auf 10 Prozent diskutiert“, so Thomas Meyding, Corporate-Partner bei CMS in Deutschland.

Auch auf europäischer Ebene werde über eine konzertierte Aktion von Prüfungen von Auslandsinvestitionen nachgedacht. „Interessant ist, dass die Unternehmen weit überwiegend eine Verschärfung dieser Regelungen ablehnen“, so Meyding weiter.

(red/pte)

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