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Motor, Recht

Winterreifenpflicht: Bei Schnee drohen hohe Strafen

Auto. Bis vor kurzem waren 42 Prozent der Österreicher noch mit Sommerreifen unterwegs: Es drohen Strafen bis 5.000 Euro und der Verlust der Kfz-Versicherung, warnt der ARBÖ.

Seit 1. November 2018 gilt in Österreich die „situative“ Winterreifenpflicht: Bein winterlicher Fahrbahn muss demnach Winterausrüstung montiert sein. Doch laut einer Umfrage des Automobilklubs ARBÖ waren zumindest bis vor drei Wochen noch knapp die Hälfte der österreichischen Autofahrer mit Sommerreifen unterwegs.

Was erlaubt ist – es sei denn, ein Wintereinbruch führt zu verschneiten oder gar eisglatten Straßen, so wie jetzt vielerorts in Österreich geschehen. Dann mus das Kfz abgestellt werden. Jeder, der die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf, so der ARBÖ:

  • Bei einer Verkehrskontrolle könne die Exekutive im Extremfall – nämlich bei Gefährdung – Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen.
  • Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht.

„Der ARBÖ empfiehlt daher, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten, da dadurch rechtliche Probleme ganz leicht vermieden werden können“, so Gerald Hufnagel von der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Wann ist ein Reifen ein Winterreifen?

Damit die Winterreifen den Anforderungen der Winterzeit entsprechen sind einige Punkte zu beachten. Als Winterreifen generell sind nur solche genehmigt, die mit der Kennzeichnung M+S (Matsch + Schnee / Mud + Snow) versehen sind. Auch  Ganzjahresreifen haben diese Markierung und gelten somit gesetzlich als Winterreifen.

Zweitens darf eine Mindestprofiltiefe von 4 mm nicht unterschritten werden (gilt auch für Ganzjahresreifen). Die oftmals vorhandene Markierung mit einer Schneeflocke garantiere zudem, dass der Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde, so Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ.

Weiters gelte es zu beachten, dass man mit der bekannten „4- er Regel“ stets richtig und sicher unterwegs sei:

  • Es müssen alle 4 montierten Reifen Winterreifen sein.
  • Die Wintertauglichkeit von Reifen ist durch das Zeichen M+S (Matsch + Schnee) gekennzeichnet.
  • Mindestens 4 mm Profiltiefe.
  • Die „gesunde“ (vom ARBÖ empfohlene) maximale Lebensdauer von Winterreifen beträgt 4 Jahre.

Link: ARBÖ

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