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Recht

Muster kauft Schlössl, Scheidungsanwälte bauen aus und mehr

Kanzleien und Gerichte. Baier Rechtsanwälte hilft Thomas Muster beim Kauf des Plabutscher Schlössls. Das Handelsgericht wird zum Vienna Court. Neues gibt es auch von Gärner Perl und vom VKI.

Susanna Perl-Böck und Clemens Gärner, spezialisiert auf auf Ehe- und vor allem Scheidungsrecht, haben fünf Jahre nach dem Start ihrer gemeinsamen Kanzlei einen neuen Standort in der Wiener Innenstadt bezogen (Wollzeile 1). Rund hundert Scheidungen wickle man jedes Jahr ab, so die beiden Anwälte. Dabei setze man auch auf komplementäres Know-how etwa im Immobilien-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Derzeit umfasse die Kanzlei neben den Gründungspartnern zwei Konzipienten und – am neuen Standort – 370 Quadratmeter Fläche.

„Zwar ist die Scheidungsrate in Österreich in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben – sie lag 2017 bei 41 Prozent – aber die Komplexität der Fälle und damit die Bereitschaft, die Hilfeleistung von Experten anzunehmen, steigt“, so Gärner. Widergespiegelt werde das in zahlreichen OGH-Entscheidungen. Die Rechtslage und auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen rund um Scheidungsfälle seien ständig in Bewegung. So werden etwa heutzutage geschiedene Väter wesentlich stärker in die Obsorge miteingebunden, als in vergangenen Jahren.

Zudem kursieren noch immer fatale Missverständnisse, heißt es: Zum Beispiel glauben viele Klienten, es gäbe keine Scheidung aus Verschulden mehr – eine Fehleinschätzung, die teure Folgen haben könne. Ein ganz wesentlicher Teil der Arbeit sei es daher, für Aufklärung zu sorgen, so Perl-Böck und Gärner.

Plabutscher Schlössl verkauft mit Baier Rechtsanwälte

Der vor Kurzem über die Bühne gegangene Ankauf des Plabutscher Schlössls in Graz wurde von Alexander Grohmann, Leiter des Immobilien-Teams von Baier Rechtsanwälte begleitet. Nach erfolgter Legal Due Diligence konnte Alexander Grohmann für seine Mandantin, die TOMS Immobilien GmbH, die Transaktion im Oktober erfolgreich abschließen, heißt es.

Das Gebäude wurde 1873 im Cottage Stil am Fuße des Plabutsch am westlichen Stadtrand von Graz erbaut, stelle ein bedeutendes Beispiel der Neogotik für die Stadt dar und steht unter Denkmalschutz. In den letzten Jahren wurde die Immobilie vor allem für Hochzeiten genutzt. Ex-Tennissportler Thomas Muster, Geschäftsführer der TOMS Immobilien GmbH: „Derzeit können wir uns über die  Verwertung noch nicht festlegen da wir einige Optionen zu prüfen haben.“

Entschieden worden sei aber, dass die Verwaltung des Besitzes mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 4,2 Hektar, ab Jänner 2019 von der Hausverwaltung von Baier Rechtsanwälte übernommen wird, wie es heißt.

Aus dem alten Handelsgericht wird das Vienna Court

Beim ehemaligen Wiener Handelsgericht in der Riemergasse haben die Umbauarbeiten begonnen. Das 1906 errichtete Gebäude werde unter Schonung der historischen Bausubstanz modernisiert und für eine neue Nutzung adaptiert. Konkret hat die Investmentgruppe Brisen die Liegenschaft mit 17.000 m² Nutzfläche übernommen, um mit der als Projektmanagerin engagierten UBM Development (realisiert durch Böhm Stadtbaumeister) ein Luxushotel daraus zu machen.

Im Jahr 2003 übersiedelte das Handelsgericht aus der Riemergasse in das Justizzentrum Wien Mitte, das Gebäude wurde an private Investoren verkauft. Danach wechselte das Objekt mehrmals seine Besitzer, Planungen für die künftige Nutzung wurden aber nicht umgesetzt. Nun soll unter dem Projektnamen „Vienna Court“ ein Fünf-Sterne-Hotel, ergänzt um hochwertige Wohnungen in den Dachgeschoßen, realisiert werden.

„Von der Wiederbelebung dieses großen und zentralen Objekts wird das gesamte Umfeld zwischen Wollzeile, Singerstraße und Parkring profitieren“, so Dimitry Vallen, Geschäftsführender Gesellschafter der Brisen-Gruppe.

VKI mit neuer neue Sammelklage wegen PIP-Brustimplantaten

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt seit mehreren Jahren Frauen, die sich durch mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) geschädigt sehen. Die Brustimplantate waren medizinisch nicht zugelassen.

Eine Haftung des TÜV, der die PIP-Implantate zertifiziert hatte, stehe seit längerer Zeit im Raum. Im Jahr 2017 wurde der TÜV in einem Verfahren zur vorläufigen Zahlung von 3.000 Euro pro Fall verurteilt. Das Höchstgericht in Paris geht in einer Entscheidung vom Oktober 2018 in einem anderen Verfahren auch von einer möglichen Haftung des TÜV aus und hat eine verbraucherfeindliche Entscheidung des Berufungsgerichtes aufgehoben, so der VKI. Bis 27. 11. 2018 können sich weitere Geschädigte beim VKI einer neuerlichen Sammelklage gegen den TÜV anschließen und damit die Chance auf Schadenersatz sichern, heißt es.

 

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