FDI-Screening. Eine neue EU-Verordnung soll Firmenübernahmen in sensiblen Branchen bremsen, wenn sie durch „staatsnahe Akteure aus Drittstaaten“ erfolgen.
Österreich, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, hat sich mit Vertretern des Europäischen Parlaments auf einen Verordnungsvorschlag zum Thema FDI-Screening geeinigt, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Mit dieser soll sich die Europäische Unionen einen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investments, FDI) geben, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung beeinträchtigen, wie es heißt. „Nicht jeder Investor ist ein freundlicher Investor und nicht immer ist Partnerschaft auf Augenhöhe die Hauptmotivation für einen Markteintritt“, so Schramböck.
Oftmals gehe es schlicht um Technologie- und Knowhow-Transfer und das wolle man unterbinden. Die erfolgte provisorische Einigung werde nun den EU-Botschaftern zur politischen Bestätigung vorgelegt.
EU ist wichtiges Ziel für ausländische Direktinvestitionen
Die Europäische Union sei Ziel Nummer eins für ausländische Direktinvestitionen und bekannt als offener Markt. In letzter Zeit gab es jedoch eine Reihe von Übernahmen von EU-Firmen, die zu Bedenken im Hinblick auf Sicherheit und öffentliche Ordnung führten. So wurden etwa EU-Unternehmen im Bereich kritischer Technologien (z. B. künstliche Intelligenz, Robotik, Nanotechnologien) durch staatsnahe Unternehmen aus Drittstaaten übernommen, wie es das Wirtschaftsministerium formuliert.
Namentlich genannt werden die Akteure – laut Medienberichten vor allem aus China – nicht. In Interviews hat Schramböck in der Vergangenheit auch betont, dass kein Schutzschirm gegen Investitionen aus China geplant sei, sondern die neuen Regeln für jeden gelten sollen, der eine Bedrohung darstelle.
Derzeit verfügt nur etwas weniger als die Hälfte der 28 EU-Mitgliedsstaaten (darunter auch Österreich) über Gesetze, die eine Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vorsehen. Für verstärkten Schutz plädiert Schramböck nun. Es gehe dabei nicht um Abschottung oder die Einschränkung freier Marktwirtschaft, sondern um den Schutz kritischer Infrastruktur.
Geplant ist nach aktuellem Stand:
- Die Verantwortung zur Überprüfung von ausländischen Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung bleibt auf Basis der jetzt erzielten vorläufigen Einigung weiterhin bei den Mitgliedsstaaten.
- Bestehende und neue Überprüfungsmechanismen müssen jedoch bestimmte EU-weit einheitliche Kriterien erfüllen. Der österreichische Überprüfungsmechanismus erfülle diese Kriterien bereits.
- Das Herzstück der Verordnung stelle ein Kooperationsmechanismus dar, der einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission über Investitionen vorsieht, die die Sicherheit oder öffentliche Ordnung beeinträchtigen können.
Die nächsten Schritte
Nach abschließender Überarbeitung des Verordnungstextes auf technischer Ebene werde die vorläufige Einigung den EU-Botschaftern zur Unterstützung vorgelegt. Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die vorgeschlagene Verordnung in Folge in erster Lesung an. „Wir freuen uns über die Einigung mit dem Europäischen Parlament. Jetzt bauen wir auch weiterhin auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der formellen Verabschiedung des Dossiers Anfang Dezember“, so Schramböck.
Link: EU-Parlament