Wien. Bei der aktuellen Ausgabe der „Gründer Akademie 2018“ der Erste Bank ging es unter anderem um rechtliche Fallstricke für Start-ups, beleuchtet von Wirtschaftskanzlei CHSH.
Am 10. November 2018 referierten CHSH Partner Thomas Trettnak (Corporate
/ M&A) und CHSH Rechtsanwalt Lukas Moser (Corporate / M&A) zum Thema
„Start-ups und rechtliche Fallstricke“ im Rahmen der jährlichen Gründer Akademie der Erste Bank und Sparkassen am Erste Campus in Wien.
Die Veranstaltung
Die Gründer Akademie soll mit Hilfe von Vorträgen und Workshops Gründern Unterstützung in wichtigen Themengebieten rund um Unternehmensgründung und Start-ups bieten. Trettnak: „Es ist beeindruckend, wieviele Gründer den Mut und den Enthusiasmus zum Aufbau eines eigenen Unternehmens mitbringen. Es freut uns als Anwälte besonders, mit unserer Rechtsberatung zur Gründung oder zu Vertragsgestaltungen wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten und bei zentralen Knackpunkten – gerade am Beginn – gestaltend mitzuwirken.“
Link: Gründer Akademie
Link: CHSH