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Business, Recht

Neue Regeln für Wohnbau und Touristenwohnungen

Wien. Eine Gesetzesnovelle soll die Spielregeln im gemeinnützigen Wohnbau ändern und Vermietungen über Tourismusplattformen ausschließen.

Das Thema gemeinnütziger Wohnbau und gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) erwies sich im Nationalrat jetzt als über Koalitionsgrenzen hinweg konsensfähig: Die Abgeordneten beschlossen mit breiter Mehrheit einen Antrag zur Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes.

Bereits im Bautenausschuss war einstimmig eine Fünf-Parteien-Entschließung gefasst worden, die sich gegen kurzfristige Vermietungen von gemeinnützigen Wohnungen über Tourismusplattformen ausspricht. Ein darüber hinaus im Plenum eingebrachter Antrag von Jetzt, befristete Mietverträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen, setzte sich hingegen nicht durch und wurde abgelehnt.

Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

Mit dem Entschließungsantrag treten Abgeordnete der ÖVP und FPÖ für eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen ein, die aus ihrer Sicht eine Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft bedeuten würden. Eine damit vorgeschlagene Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) soll leistbaren Wohnraum unter aktuellen Bedingungen sicherstellen, ist der Begründung zu entnehmen.

  • Nach den Vorstellungen der Abgeordneten soll die Eigentumsbildung forciert werden, wobei aber gleichzeitig vor allem in Ballungsräumen ein breiter Bestand an dauerhaft sozial gebundenen Mietwohnungen gesichert bleiben müsse.
  • Außerdem soll geprüft werden, ob der Eigentümerkreis der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) – sie soll günstige Wohnbau-Finanzierungen ermöglichen – um die Länder erweitert werden könnte.

Der Antrag fand neben den Regierungsfraktionen auch die Zustimmung der SPÖ. Seitens der Neos bezweifelte Gerald Loacker, dass es zu einer Umsetzung in ein tatsächliches Gesetz kommen werde.

Wohnungsverkäufe sollen Genehmigung brauchen

Ein besonderes Anliegen sind den AntragstellerInnen Klarstellungen bei nachträglichen Wohnungseigentumsübertragungen, wobei der Abfluss gemeinnützig erwirtschafteten Vermögens durch eine klarer gefasste Genehmigungspflicht für Paketverkäufe vermieden werden soll, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.

Lücken und Umgehungsmöglichkeiten bei Anteilsübertragungen gemeinnütziger Bauvereinigungen müssten beseitigt und die Wohnzweckbindung gemeinnützigen Wohnraums besser verankert werden. Modernisiert werden sollen demnach auch die Bestimmungen der Eigenkapitalverzinsung und des Eigenmitteleinsatzes.

Hinsichtlich Kurzzeitvermietungen seien sich alle einig, dass gemeinnützige Wohnungen nicht für touristische Nutzung zweckentfremdet werden sollen, hob Johann Singer (ÖVP) hervor. Die Gemeinnützigkeit sei eine wesentliche Säule des Wohnbaus.

Der Entschließungsantrag habe zum Ziel, etwa zu unterbinden, dass Geschäfte mit diesen Wohnungen gemacht werden, zudem solle die Aufsicht gestärkt werden. Auch Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen sollen durchgeführt werden können, ohne Bewohner zusätzlich zu belasten. Und schließlich ist eine Gehaltsobergrenze für ManagerInnen im gemeinnützigen Wohnbau geplant.

Reform des Mietrechts steht aus

Hoch an der Zeit, dass die Regierung in Wohnbau-Bereich initiativ werde ist es aus Sicht von Ruth Becher (SPÖ). Verblüffend sei jedoch die Art der Umsetzung, nämlich dass die Koalitionsfraktionen die Regierung per Antrag zu diesen Maßnahmen auffordern, obwohl sie im Regierungsprogramm bereits aufscheinen würden.

Eine angekündigte Reform des Mietrechts sei aber offenbar ins Stocken geraten, so Becher, für die alles in allem viele Detailfragen erst zu klären sind. Selma Yildirim (SPÖ) unterstrich, 35 Prozent des Einkommens würden in Österreich statistisch für Wohnungskosten aufgewendet.

Ein in der Sitzung von Wolfgang Zinggl (Jetzt) eingebrachter Antrag, im Sinne von langfristig gesicherten Wohnsituationen befristete Mietverträge nur mehr in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen, fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt. Fast die Hälfte aller privaten Mietverhältnisse seien befristet abgeschlossen, so Zinggl, und die Zahl steige weiter konstant. Das führe zu fehlender langfristiger Sicherheit der Mieter und zu erheblichen Zinserhöhungen nach Ablauf der befristeten Verträge.

In anderen Ländern – etwa Deutschland – dürfe es befristete Mietverträge nur dann geben, wenn Vermieter die Wohnung für sich oder Angehörige nach Ablauf der Befristung nutzen oder das Haus abreißen bzw. grundlegend umbauen lassen wollen. Zur ÖVP-FPÖ-Entschließung bemängelte Zinggl insgesamt die Vorgehensweise über einen Antrag, während Anträge der Opposition oft vertagt würden. Da spiele er nicht mit, daher stimme seine Fraktion nicht zu.

Eine chancenlose Aufforderung an die eigene Adresse?

Zur ÖVP-FPÖ-Initiative sagte Gerald Loacker (Neos), er sehe darin eine Aufforderung der Mehrheitsfraktionen an sich selbst. Abgesehen davon, dass er eine Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel noch vermisse, glaubt er nicht daran, dass aus der Entschließung ein Gesetz entstehen werde. Dem Ansinnen, die Managerbezüge unter Kontrolle zu bringen, stimme er aber zu.

Link: Parlament

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