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Motor, Recht, Tipps

Anrainerparkzone, Kurzparkzone in Wien: Die neuen Regeln

Kurzparken & Co. Ab Dezember dürfen in Anrainerparkzonen in Wien auch Gewerbebetriebe, Kleintransporter u.a. parken – und mancherorts jedes Auto. Aber Achtung auf die Details.

Die Wirtschaftskammer Wien hat heute ein vorläufiges Endergebnis der jahrelangen Auseinandersetzung um Parkrechte in Anrainerparkzonen gefeiert: Ab nächster Woche dürfen Wiener Handwerksunternehmen, Kleintransporteure und soziale Dienste in der Zeit von 8 bis 16 Uhr die Anrainerparkzonen nutzen, im ersten und achten Bezirk dürfen das ab dann sogar alle Autolenker.

Dies sei ein Erfolg für die Interessensvertreter der Wiener Wirtschaft, für den lange gekämpft werden musste, wie es heißt: Gedacht sei die Ausnahme vor allem für jene, die schwere Arbeitsgeräte benötigen oder Produkte liefern. Immer wieder habe es in den letzten Jahren Probleme für Handwerker gegeben, die ihre Arbeitsmaterialien weit zu ihren Kunden tragen mussten, obwohl direkt vor den Häusern Anrainerparkplätze leer standen.

Was ab 1. Dezember 2018 gilt

In den Anrainerzonen dürfen laut WK Wien ab Dezember 2018 Montag bis Freitag (werktags) zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr parken:

  • Betriebsfahrzeuge mit Parkkleber für den Heimatbezirk
  • Betriebsfahrzeuge mit Servicekarten (wenn die Servicekarte auch für den jeweiligen Bezirk gilt)
  • Kleintransportfahrzeuge mit der Endung KT im Kennzeichen
  • Fahrzeuge der Heimhilfen des Fonds Soziales Wien und anerkannter Unternehmen

Zeitlich unbegrenzt in den Anwohnerparkzonen dürfen wie bisher parken:

  • Alle Fahrzeuge mit Parkkleber für den jeweiligen Bezirk (= Bewohner-, Bewohnerinnenfahrzeuge)

Eine wichtige Ausnahme gilt für die Bezirke 1 und 8:

  • Hier werden die alten Schilder noch nicht ausgetauscht, daher bleibt es vorläufig bei der alten Beschilderung – diese verliere aber ihre Gültigkeit.
  • Daher gelten ab 1.12.2018 sämtliche Anrainerzonen in den beiden Bezirken nicht mehr und werden zu normalen Kurzparkzonen (gültig von Mo. bis Fr., werktags, von 9:00 bis 22:00 Uhr), so die WK Wien.

Die Uhr tickt bereits?

Wie lange die neue Park-Freiheit gilt, ist die Frage: Die Bezirskvorsteher Markus Figl (und Veronika Mickel (1. bzw. 8. Bezirk) treten dagegen auf und haben sich u.a. Unterstützung von Verfassungsrechtler Bernhard Raschauer geholt. Der Verfassungsgerichtshof werde die Öffnung aufheben, heißt es.

Link: Anrainerparkzonen (Offizielles Informationsportal der Stadt Wien)

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