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Recht

Schutz vor sexueller Belästigung im Netz – bloß wie?

Wien. Das Parlament will gegen sexuelle Belästigung im Internet vorgehen. Ein Weg wäre die Bestrafung von „Ehrenkränkung“, was in sechs Bundesländern schon möglich ist.

Dass sexuelle Beschimpfungen und psychische Gewalt im Netz nichts verloren haben, machten die Abgeordneten aller Fraktionen im Justizausschuss klar, so die Parlamentskorrespondenz: Während die Opposition Maßnahmen im Strafrecht fordert, um den Schutz vor allem von Frauen zu verbessern, setzen die Regierungsparteien zunächst auf die Arbeiten der im Justizministerium eingerichteten Taskforce und vertagten entsprechende Initiativen von SPÖ, Neos und Jetzt.

Die Vorschläge der Opposition

Den Anstoß zur Debatte gaben Initiativen der Opposition auf einen Ausbau des Schutzes insbesondere von Frauen vor sexuellen Belästigungen und Beschimpfungen sowie psychischer Gewalt im Netz. SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek appellierte zunächst in einem gemeinsam mit Irmgard Griss (Neos) und Stephanie Cox (Jetzt) eingebrachten Entschließungsantrag an Justizminister Josef Moser, entsprechende gesetzliche Schritte auszuarbeiten.

Schwerpunktmäßig sollten die legistischen Maßnahmen dabei das Strafrecht betreffen, für gelindere Fälle wären nach Meinung Heinisch-Hoseks auch Regelungen im Verwaltungsstrafrecht denkbar, diese allerdings mit spürbar hohen Höchststrafen. Neos-Mandatarin Irmgard Griss drängt außerdem in ihrer Initiative auf eine Verankerung von psychischer Gewalt und verbaler sexueller Belästigung als Straftatbestand im StGB.

In diesem Zusammenhang lag dem Ausschuss auch ein gemeinsamer Antrag der Abgeordneten Martha Bißmann (ohne Fraktion) und Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) vor, in dem ebenfalls Initiativen zum besseren Schutz vor Hass im Netz sowie eine Revision des Straftatbestands der Ehrenbeleidigung gefordert werden. Das geschützte Rechtsgut sollte jedenfalls die Menschenwürde sein, heißt es darin. Angemessene Sanktionen verlangen die Initiatorinnen zudem gegen verbale sexuelle Beleidigungen.

Die Lehren aus dem Fall Maurer

Fälle der letzten Monate wie etwa die Causa Sigrid Maurer hätten gezeigt, dass derzeit bei Weitem kein ausreichender rechtlicher Schutz vor sexuellen Belästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz besteht, stellten Heinisch-Hosek und Bißmann fest und gaben dabei zu bedenken, dass die Opfer meist Frauen sind.

So würden die StGB-Tatbestände der Beleidigung und der üblen Nachrede kein taugliches Mittel zur Abwehr derartiger Übergriffe darstellen:

  • Beleidigungen sind nur dann zu ahnden, wenn sie öffentlich erfolgen.
  • Bei der üblen Nachrede wiederum sei es erforderlich, dass diese für einen Dritten wahrnehmbar ist.

Heinisch-Hosek bedauerte, dass es nicht möglich war, sich beim Kampf gegen sexuelle Belästigung im Netz auf einen Fünf-Parteien-Antrag zu einigen. „Die Zeit drängt“, unterstrich SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim die Dringlichkeit des Anliegens. Seine Fraktionskollegin Muna Duzdar wiederum stellte die Idee einer Sonder-Staatsanwaltschaft für Fälle sexueller Belästigung im Netz in den Raum und sprach überdies von derzeit bestehenden Gesetzeslücken.

Die Pläne der Amtsinhaber

„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“, betonte ÖVP-Mandatarin Johanna Jachs. Das Ausmaß einer allfälligen Ausweitung des Strafrechts sollte ihrer Meinung nach aber gut überlegt werden. Ausschussobfrau Michaela Steinacker (ÖVP) hielt gewisse Nachschärfungen im Strafrecht für sinnvoll, trat aber ebenso wie Justizminister Josef Moser für eine verstärkte Nutzung des Verwaltungsstrafrechts ein. Sie wies in diesem Zusammenhang auf den Straftatbestand der Ehrenkränkung hin, den es in sechs Bundesländern bereits gibt.

Seitens der FPÖ zeigte Susanne Fürst grundsätzlich Sympathie für das Anliegen der Opposition, plädierte aber ebenfalls für die Anwendung bereits bestehender Instrumentarien. So bestehe der in den Anträgen verlangte niederschwellige Zugang bereits auf Länderebene in Form des Verwaltungsstraftatbestands der genannten Ehrenkränkung.

Alfred Noll von Jetzt drängte auf einen besseren Schutz von Frauen vor Belästigungen und Beleidigungen im Internet, meinte jedoch im Gegensatz zu Neos-Mandatarin Irmgard Griss, die Ausdehnung des Strafrechts sei hier ein untaugliches Mittel.

Vignette, Umweltstrafen und Sammelklagen als Themen

Auf der Tagesordnung des Justizausschusses stand überdies ein Antrag von Jetzt betreffend Aus- und Fortbildung von Staatsanwälten im Umweltstrafrecht: Bei Umweltstraftaten gab es in den letzten vier Jahren 1.313 Anzeigen, aber nur 44 Verurteilungen. Seitens der Regierungsparteien kann man sich Fachreferate für Umweltstraftaten vorstellen.

Und die SPÖ unternahm einen weiteren Vorstoß für Gruppenverfahren: Ihr Vorschlag geht auf die mittlerweile 11 Jahre alten ersten Entwürfe zurück und berücksichtige die seither gemachten Erfahrungen mit dem Thema Sammelklage in Österreich.

Justizminister Josef Moser teilte dazu mit, Österreich als Rastvorsitz-Land habe das Thema auf EU-Ebene aktiv vorangetrieben. Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Ratsarbeitsgruppe würden bis 14. 12. 2018 einlangen. Die Richtlinie solle dann prioritär unter dem künftigen rumänischem Vorsitz erarbeitet werden. Die Initiative der SPÖ wurde aus diesem Grund mit den Stimmen der Regierungsparteien abermals vertagt.

Die Neos wiederum forderten gesetzliche Adaptionen, um digitale Vignetten sofort nutzbar zu machen. Aufgrund der Rücktrittsfristen bei Außerhausgeschäften sind digitale Vignetten derzeit erst 18 Tage nach dem Kauf gültig; das ist jedenfalls der Standpunkt der Asfinag. Die Neos schlagen deshalb eine entsprechende Ausnahme vom Rücktrittsrecht im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz vor. Auch hier entschied der Ausschuss mehrheitlich auf Vertagung, da die Regierungsparteien zunächst die europarechtlichen Aspekte klären wollen.

Der neue Weisungsbericht

Einstimmig nahmen die Abgeordneten schließlich den sogenannten Weisungsbericht zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, dass das Justizministerium im Zeitraum von 2012 bis 2017 54 Weisungen erteilte, nachdem das zugrunde liegende Verfahren bereits beendet war. In 25 Fällen lautete die Weisung auf Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens. Acht Weisungen bezogen sich auf die Einstellung des Verfahrens, je zweimal forderte das Ministerium die Erhebung bzw. Zurückziehung einer Anklage.

In fünf Fällen hatte die Weisung die Anwendung anderer Rechtsgrundlagen zum Inhalt, vier Weisungen zielten auf die Erhebung eines Rechtsmittels ab. Bei acht weiteren Weisungen fällt die Begründung unter die Kategorie „Sonstiges“. Erstmals floss auch die Tätigkeit des Weisungsrates in den Bericht ein.

Link: Parlament

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