Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht

Neue Regeln für Schlüsselarbeitskräfte, Landarbeiter, Zivildiener

Wien. Die Regierung ändert die Spielregeln für ausländische Arbeitskräfte mit hoher Qualifikation, für Beschäftigte in der Landwirtschaft und für Zivildiener.

Der Sozialausschuss des Nationalrats jetzt eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes angenommen. Die Abgeordneten reagieren damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der Teile der Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aufgehoben hat.

Konkret geht es darum, dass es über 40-jährigen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und speziellen Fertigkeiten, anders als UniversitätsabsolventInnen, aufgrund des Punkteschemas derzeit nicht möglich ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Schlüsselkraft zu erhalten. Diese Altersdiskriminierung wird nun durch eine Aufwertung der Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ bei gleichzeitig geringerer Gewichtung des Kriteriums „Alter“ geändert.

Neue Arbeitszeitregeln in der Landwirtschaft

Für den Großteil der Arbeitnehmer gelten bereits seit Anfang September neue Arbeitszeitregelungen, Stichwort 12-Stunden-Tag. Nun sollen die neuen Bestimmungen auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nachvollzogen werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats billigte jetzt mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Neos eine entsprechende Novelle zum Landarbeitsgesetz, die auch etliche andere Neuerungen für Land- und Forstarbeiter bringt.

Dazu gehören etwa zusätzliche Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe, Maßnahmen zum Nichtraucherschutz und mehr Transparenz bei Lohnabrechnungen und All-In-Verträgen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Laut ÖVP-Abgeordnetem Georg Strasser fußt die Novelle auf einer Einigung der Sozialpartner. SPÖ und Jetzt stimmten allerdings dagegen: Sie vermissen unter anderem das Freiwilligkeitsprinzip für die 11. und 12. Arbeitsstunde in der Landwirtschaft.

Mehr Aufsicht über die Zivildiener

Eine vom Innenausschuss beschlossene Zivildienstgesetz-Novelle soll schließlich die Attraktivität des Zivildienstes aufrecht halten, dabei aber die Bürokratie reduzieren und gleichzeitig die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes verbessern. Bei der Novelle herrschte Einhelligkeit zwischen den Fraktionen.

Konkret werden Vorgesetzte von Zivildienern künftig verpflichtet, alle drei Jahre ein spezielles, computergestütztes Ausbildungsmodul zu absolvieren. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, einer Einrichtung die Anerkennung als Zivildienstträger zu entziehen, wenn sie drei Jahre lang keinen Zivildiener angefordert hat. Auch eine nachträgliche Reduzierung der zuerkannten Zivildienstplätze ist in Hinkunft – bei augenscheinlich fehlendem Bedarf – möglich.

Neu für Zivildiener ist, dass sie künftig automatisch aus dem Zivildienst entlassen werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen mehr als 23 Tage dienstunfähig waren. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen längeren durchgehenden Krankenstand oder wiederholte kürzere Abwesenheiten handelt.

Ausnahmen sind nur dann vorgesehen, wenn der Krankenstand auf die Leistung des Zivildienstes zurückzuführen ist. Gleichzeitig kann die Zivildienstserviceagentur eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Derzeit löst nur eine mehr als 18-tägige durchgängige Erkrankung die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst aus.

Zivildiener sollen während ihres Zivildienstes außerdem in Hinkunft ein computerunterstütztes Ausbildungsmodul „Staat und Recht“ absolvieren. Im Rahmen dieses Moduls soll unter anderem Basiswissen über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung, die Staatsgewalten, den Weg der Gesetzgebung, die Gerichtsbarkeit, Grund- und Freiheitsrechte sowie EU-Recht vermittelt werden.

 

Weitere Meldungen:

  1. Produktpiraterie: Zöllner schnappen viel mehr Produkte
  2. Tourismus-Akzeptanz in Österreich wird jetzt dauerhaft gemessen
  3. Jetzt in neuer Auflage: Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht
  4. Neue Regeln für Arbeitsverträge: Jetzt Vorlagen aktualisieren